Springe zum Inhalt

Einschlägige Berufserfahrung –Stufenzuordnung bei Neueinstellungen

Die MAV bietet neuen Mitarbeitenden an, auf der ersten Gehaltsabrechnung zu prüfen, ob der anzurechnende Zeitraum einschlägiger Berufserfahrung auch korrekt und ohne Kappung monatsgenau für die Berechnung des Entgeltes berücksichtigt wurde.