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Auch wenn es schon länger im Raum stand – nun ist es Realität: Zum 31.12.2020 beendet das Kirchenamt der EKD das Angebot eines Jobtickets für den öffentlichen Nahverkehr. Die Gründe liegen, so formuliert es die AllUser-Mail der Personalabteilung vom Montag, dem 23.11., in der stetig nachlassenden Nutzung des Angebots durch die Kolleginnen und Kollegen und damit nicht mehr gegebenen Wirtschaftlichkeit des Angebots. Das leuchtet auf den ersten Blick ein – aber ist es das richtige Signal für eine Institution, die Öffentliche Verantwortung und Nachhaltigkeit zu ihren Hauptthemen zählt?
Und so darf man angesichts der alternativ angebotenen Jobkarte fragen: Wurden alle Möglichkeiten, das GVH-Jobticket zu halten, ausgeschöpft? Stichwort Marktmacht: Wären nicht Kooperationen denkbar – mit der Landeskirche Hannovers, der Diakonie? Oder noch weiter gedacht: Wäre hier nicht die WGKD die richtige Wahl, um einen Rahmenvertrag auszuhandeln, der auch in Krisenzeiten wirtschaftlich ist? Ist die Kirche nicht einer der größten Arbeitgeber in Deutschland?
Last not least: Auch wenn Corona und die damit einhergehende geringe Nutzung des Tickets eine Kündigung sinnvoll erscheinen lässt, sollten wir uns selbst kritisch befragen, ob es nicht auch angemessen wäre, das Ticket zu halten. Und auch solidarisch gegenüber denjenigen, die auf das günstige Ticket angewiesen sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die Arbeitsrechtliche Kommission der EKD mit Wirkung vom 25. Oktober 2020 folgendes beschlossen hat:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unter den Geltungsbereich der DVO.EKD fallen, erhalten eine einmalige Corona-Sonderzahlung mit dem Tabellenentgelt des Monats Dezember 2020 ausgezahlt, wenn ihr Arbeitsverhältnis am 1. Oktober 2020 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Oktober 2020 Anspruch auf Entgelt bestanden hat.

Diese Sonderzahlung ist nach § 3 Nr. 11a EStG [Corona-Sonderzahlung] steuerbefreit und beträgt:

• für die Entgeltgruppen 1 bis 8: 600,00 Euro
• für die Entgeltgruppen 9a bis 12: 400,00 Euro
• für die Entgeltgruppen 13 bis 15: 300,00 Euro
Für Teilzeitbeschäftigte entsprechend anteilig.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

vom 13. bis 16. Oktober 2020 habe ich an dem Seminar „Die Macht der Gefühle – Emotionen für die Betriebsratsarbeit richtig nutzen“ des ifb Instituts zur Fortbildung von Betriebsräten in Timmendorfer Strand teilgenommen.

Insgesamt waren wir sieben Teilnehmende aus fünf Unternehmen (Barclays Bank, Fraunhofer Institut, Kaufland, Mercedes Benz).

In den 2,5 Tagen wurden folgende Themen behandelt:

  • Schritte zur emotionalen Intelligenz
  • Den individuellen „Wahrgebungsprozess“ durchschauen
  • Selbststeuerung in der Betriebsratspraxis
  • Emotional intelligent handeln: die „Ich-Botschaft“
  • Negative Nachrichten übermitteln
  • Emotionale Intelligenz als Grundlage von Diplomatie erkennen
  • Umgang mit den Gefühlen der Anderen
  • Empathie: Gefühle wahrnehmen und ansprechen
  • Feedback geben und achtsam formulieren

Wir hatten ausreichend Gelegenheit, praxisnah zu üben (z.B. einem (unwilligen) Betriebsratsmitglied (MAV-Mitglied) zu kommunizieren, dass seine/ihre Mitarbeit dringend notwendig ist oder „Heinrich“ mitzuteilen, dass er „müffelt“).

Dabei ist mir (und auch den anderen Seminarteilnehmenden) aufgefallen, dass es nicht möglich ist, die Emotionen anderer anzusprechen, ohne Klarheit über die eigenen Gefühle zu haben. Dies ist ein Prozess, der sich nicht nur auf den beruflichen Kontext beschränkt, sondern auch ins Privatleben hineinreicht. Emotionale Intelligenz nach D. Goleman beinhaltet die Komponenten: eigene Gefühle kennen, kontrollieren, steuern, äußern und sich in andere einfühlen können (Empathie).

Gefühle zu unterdrücken, macht auf Dauer krank.

Schrittweise emotionale Intelligenz zu erwerben, bedeutet: alte Denkmuster zu verlassen, auf Gefühle zu achten (Selbstwahrnehmung/Selbstsicherheit), Stolpersteine zu überwinden, Ich-Botschaften zu senden, mit Gefühlen zu argumentieren, Einfühlungsvermögen zu zeigen.

Ich konnte auf dem Seminar Bekanntes vertiefen, habe aber auch wieder viel Neues dazugelernt und hoffe, dass die Kenntnisse in meiner Arbeit in der Mitarbeitervertretung zum Vorteil der Mitarbeitenden einsetzen kann.

Gleichzeitig möchte ich Sie ermutigen, sich Gedanken über Ihre berufliche (und auch persönliche) Fortbildung zu machen und im Personalreferat für Sie hilfreiche dienstliche Fortbildungen zu beantragen. Nutzen Sie auch die Möglichkeit des Bildungsurlaubs. Angebote hierzu finden Sie im Internet unter den Stichworten Niedersachsen Bildungsurlaub (http://www.bildungsurlaub.de/seminare/bildungsurlaub_im_bundesland_niedersachsen_NI.html) oder dem link auf der MAV-Seite. Die Mitarbeitervertretung unterstützt Sie gerne.

Ihre

Astrid Peiser-Timm