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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Sommerferien haben begonnen – auch die Mitglieder der MAV starten nach und nach in ihren wohlverdienten Urlaub.

Damit Ihre Anliegen in dieser Zeit zuverlässig bearbeitet werden, bitten wir Sie, Ihre Anfragen zentral an MAV@ekd.de zu senden. So stellen wir sicher, dass nichts verloren geht.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis – und Ihnen allen eine erholsame und sonnige Sommerzeit! 😊

Ihre/Eure MAV

In Ländern wie bspw. den USA gehört das Fehlermachen schon fast zum guten Ton (so sind der Apple-Gründer Steve Jobs aber auch Mobilitätspionier Henry Ford Beispiele für erfolgreiche Personen, die gleichzeitig auch Misserfolge verkraften mussten, weil sSie Projekte buchstäblich in den Sand gesetzt haben).
In Deutschland dagegen herrscht eine zwiespältige Beziehung zu Fehlern. Fehler, so viel ist klar, werden in der deutschen Wirtschaft tunlichst vermieden. Auch eingestanden wer-den sie höchst widerwillig. Fehler sind ohne Zweifel unbeliebt, denn sie kosten Zeit, Geld, Ressourcen – und Nerven.
Aber: "Perfektion und Innovation schließen sich aus", sagt Andreas Gebhardt, Experte für Fehlerkultur.
Bei einer Studie der Leuphana Universität Lüneburg landete Deutschland in puncto posi-tive Fehlerkultur auf dem 60. Platz – lediglich Singapur, ein Land, das noch an öffentlicher Züchtigung festhält, schnitt schlechter ab.

Was bedeutet Fehlerkultur?

„Fehlerkultur ist ein theoretisches Konzept aus den Sozial- und Wirtschaftswissenschaf-ten. Es beschreibt, wie Gesellschaften, Gruppen oder Organisationen mit Fehlern, Fehler-risiken und den Konsequenzen von Fehlentscheidungen umgehen – und ist damit für Un-ternehmen ein hoch relevantes Thema. Denn die Fehlerkultur ist eng mit der Unterneh-menskultur verflochten.“

Die Etablierung einer positiven Fehlerkultur ist eine Führungsaufgabe. Ohne die Unter-stützung der Leitungsebene kann sich Unternehmenskultur nicht tiefgreifend wandeln.
Dabei gilt:

1) Fehlerkultur ermöglichen und vorleben
Vertrauen ist der richtige Nährboden für eine Kultur, in der Mitarbeiterinnen sich auf Chancen statt auf Risiken konzentrieren. Und: auch Führungskräfte müssen bereit sein, eigene Fehler einzugestehen.

2) Über Fehler sprechen und daraus lernen Fehler dürfen kein Tabu sein. “In einer gesunden Fehlerkultur spricht man offen über Fehler. Nur so kann man sie zeitig beheben und daraus lernen”, sagt Andreas Gebhardt. Anschließend können sich Mitarbeiterinnen und Führungskräfte zusammensetzen und planen, wie man Fehler künftig vermeiden kann.

3) Neues Mindset etablieren
Die Unternehmenskultur zu verändern, braucht Zeit. Und diese Arbeit ist kontinuierlich weiterzuverfolgen.

Quelle: u.a. https://www.personio.de/hr-lexikon/so-verankern-sie-eine-positive-fehlerkultur/

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

in letzter Zeit haben wir sehr viele Anfragen bzgl. des Deutschlandtickets bekommen - insbesondere die Frage, wann mit der Umsetzung der Bezuschussung in der EKD zu rechnen ist.
Wir können Ihnen mitteilen, dass sich die Dienststellenleitung und die MAV zwischenzeitlich auf ein Bezuschussungsmodell verständigt haben. Für die Umsetzung bedarf es jedoch sowohl für die Beamten als auch für die Tarifbeschäftigten einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage, die in der Arbeitsrechtlichen Kommission (ARK) (für die Tarifbeschäftigten) geschaffen werden muss.

In der ARK gibt es aktuell sowohl von der Arbeitsgeber- als auch von der Arbeitnehmer-Seite einen Vorschlag für die entsprechende Ergänzung der DVO-EKD, der jedoch noch abgestimmt werden muss.

Wir hoffen sehr, dass diese Regelung möglichst bald geschaffen und in Kraft treten wird, sodass wir möglichst ab September mit einem „vergünstigten Deutschlandticket“ unterwegs sein können (zumindest die Tarifbeschäftigten). Auch die Erweiterungsmöglichkeit des Mitnahmeservices im Großraum Hannover sollte dann buchbar sein. ?

Wir haben das Thema auch nochmal als etwas ausführlichere Info zum nachlesen im KIS abgelegt.

Ihre / Eure

MAV


1. Laufzeit
• 24 Monate: 01.01.2023 - 31.12.2024
2. Entgelt
• Entgelterhöhung nach 14 Monaten Verzögerung:

o 01.01.2023: keine Erhöhung ("Nullrunde")
o 01.03.2024: +200 €, anschließend +5,5%, mindestens insgesamt 340 €
• Einmalzahlungen von insgesamt 3000 € in 9 Monatsbeträgen
als einkommensteuerfreies "Inflationsausgleichsgeld":

o Juni 2023: 1240 €
o Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024: je 220 €
3. weitere Regelungen
• keine Verlängerung der bestehenden Regelung zur Altersteilzeit
4. Auszubildende, Studenten und Praktikanten
• monatliches Entgelt:

o 01.01.2023: keine Erhöhung ("Nullrunde")
o 01.03.2024: +150 €
• Einmalzahlung:
insgesamt 1500 € in 9 Monatsbeträgen (einkommensteuerfrei):

o Juni 2023: 620 €
o Juli 2023 bis einschließlich Februar 2024: je 110 €
Tarifergebnis TVöD 2023 - vorläufige Tabellen
gültig ab Erhöhung gültig bis TVöD VKA
TVöD Bund


01.01.2023 - 29.02.2024 Nullrunde - Weitergeltung der Tabelle vom 01.04.2022
01.03.2024 +200 € +5,5% 31.12.2024

Liebe Kolleg*innen,
es ist mal wieder so weit, der Frühling bahnt sich seinen Weg, die ersten Blumen blühen und Ostern steht kurz bevor, die Normalität ist wieder zurückgekehrt. Es gibt keine coronabedingten Einschränkungen mehr. Dies ist ein Grund sich zu freuen und den Frühling zu genießen, auch wenn es in anderen Ländern ganz anders aussieht, wollen wir hoffen, dass die Zeiten wieder friedlich werden.
Wir wünschen Ihnen, dass Sie Ostern im Kreis der Familie genießen können.
Ein gesegnetes Osterfest wünscht
Ihre MAV

Schlapp … und kein Ende in Sicht!

Ich habe damit zu kämpfen:
• Müdigkeit
• Kopfschmerzen
• Antriebslosigkeit
• Konzentrationsschwäche
• Fehler
• Selbstzweifel
• Frustration
• Gereiztheit
• Angst im und vor dem Job
• Schlaflosigkeit
• Häufige Krankheiten

Die Luft ist raus und das schon seit längerem. Sich täglich aufzuraffen, um zur Arbeit zu gehen, fällt mir schwer. Ich habe Angst, die Erwartungen und Anforderungen im Job, aber auch im Privatleben, nicht mehr meistern zu können, da ich total entkräftet und ausgelaugt bin.

Was kann ich tun?

Es gibt kleine Dinge, die ich tun kann, um neue Kraft und Energie zu schöpfen:
• Ursachenanalyse: was ist meine größte Belastung? (Selbstreflexion – eigene Ver-haltensweisen und Fehler hinterfragen))
• Darüber sprechen: ich suchen Menschen, mit denen ich gemeinsam Lösungen suchen kann (dazu nutze ich auch das Strukturierte Mitarbeitergespräch und fordere es aktiv ein!)
• Pausen machen: Sie sind für meinen Körper notwendig!
• Überdenken der beruflichen Situation: Meine Gesundheit ist mein höchstes Gut! Unter Umständen muss ich über einen Jobwechsel nachdenken!

Liebe Kolleg*innen,
haben Sie bereits eine Fortbildung für das Jahr 2023 geplant? Das neue Jahr 2023 hat begonnen und es ist ein guter Zeitpunkt, sich mit dem Thema „Fortbildung / Qualifizierung“ zu beschäftigen.

Fortbildung
Eine Fortbildung bietet grundsätzlich die Möglichkeit, die eigenen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten, aufzufrischen, zu erweitern beziehungsweise zu vertiefen.
Für eine Fortbildung muss ein dienstliches Interesse vorhanden sein. Fortbildungsmaßnahmen ohne Berufsbezug werden nicht gefördert.
Die Fortbildungsveranstaltung muss die Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die für die Tätigkeiten des Arbeitsplatzes benötigt werden. Hierbei können die vorhandenen Fachkenntnisse aufgefrischt oder auf den aktuellen Stand gebracht werden.
Die Mitarbeiter*innen sind gemäß § 6 Dienstvertragsordnung der EKD i. V. m § 5 TVöD verpflichtet, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten durch berufliche Fortbildung aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln.
Für Beamte/-innen gelten die Vorschriften des Kirchenbeamtengesetzes der EKD in Anwendung der Laufbahnverordnung und der Sonderurlaubsverordnung des Bundes.
Näheres zum Thema Fortbildung wird in der Dienstvereinbarung über die Fortbildung im Kirchenamt geregelt. Diese wurde (seitens der MAV) gekündigt, ist aber nach wie vor gültig. Darüber hinaus gibt es noch von der Arbeitsrechtlichen Kommission der EKD eine Fortbildungsordnung.
Bei den jährlich zu führenden Strukturierten Mitarbeitenden Gesprächen sollen Fort- und Weiterbildungen (Entwicklungsmaßnahmen) mit dem Vorgesetzten vereinbart werden. Die Anmeldung zu einer Fortbildung erfolgt über das Personalreferat.
Was Sie noch zum Thema Fortbildungen wissen sollten:
• Das Personalreferat hat in KIS Beispiele für Standartfortbildungen im Kirchenamt auf der Seite „Personal“ – Fortbildung veröffentlicht.
• In KIS auf der Seite „Personal“ können Sie sich den Fortbildungsantrag herunterladen.
• Die Kosten der Fortbildungsveranstaltung (einschl. Reisekosten) werden i. d. R. aus dem Budget des Personalreferates finanziert.
• Die Zeit der Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung mit An- und Abfahrt gilt als Arbeitszeit.
• Die Ziele der Fortbildung werden unter Ziffer 3 der DV-Fortbildung genannt.

Bildungsurlaub ( §§ 8 bis 12 der Fortbildungsordnung)
• Jedes Jahr steht Arbeitnehmer*innen (keine Beamten/-innen) bis zu 5 Tage Bildungsurlaub zu (DV-Fortbildung Ziffer 2.2 c)
• Hierbei handelt es sich um eine Freistellung zur Teilnahme an Maßnahmen der allgemeinen Mitarbeiterweiterbildung
• .
• Der Anspruch auf Freistellung von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden (Ziffer 8 Nr. 2 Fortbildungsordnung).
• Bildungsurlaub kann z. B. für Veranstaltungen genommen werden, die nach den Bildungsurlaubsgesetzen der Bundesländer anerkannt sind. Näheres wird unter Ziffer 9 der Fortbildungsordnung geregelt.
• Die Kosten für Bildungsurlaube werden nicht von der EKD übernommen.

Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Personalreferat im Kirchenamt.

Auch 2023 sollten Teilzeitbeschäftigte sowie Kolleg*innen, die ihre Arbeitszeit auf weniger als fünf Arbeitstage verteilt haben auf die korrekte Berechnung ihrer individuellen Arbeitszeit durch Gfos achten.
Stimmt die wöchentliche Arbeitszeit minutengenau?
Das Arbeitszeiterfassungssystem rundet kaufmännischen, was zu Differenzen von bis zu 2 Minuten pro Woche führen kann.
Beispiel:
1. Tarifbeschäftigte*r: reguläre Arbeitszeit 39Std/Woche; gearbeitet wird mit 95% verteilt auf 5 Tage
95% entspricht einer Arbeitszeit von 37,05 Std/Woche (37 Stunden und 3 Minuten)
Gfos errechnet: 5 mal 7 Stunden und 13 Minuten (=37 Stunden und 5 Minuten; es werden zwei Minuten zu viel pro Woche berechnet)


2. Tarifbeschäftigte*r: reguläre Arbeitszeit 39 Std/Woche; gearbeitet wird mit 50% verteilt auf 4 Tage
50% entspricht einer Arbeitszeit von 19,5 Std/Woche (19 Stunden und 30 Minuten)
Gfos errechnet: 4 mal 4 Stunden und 53 Minuten (=19 Stunden und 32 Minuten; es werden zwei Minuten zu viel pro Woche berechnet)


3. Tarifbeschäftigte*r: reguläre Arbeitszeit 39 Std/Woche; gearbeitet wird mit 65% verteilt auf 4 Tage
65% entspricht einer Arbeitszeit von 25,35 Std/Woche (25 Stunden und 21 Minuten)
Gfos errechnet: 4 mal 6 Stunden und 20 Minuten (=25 Stunden und 20 Minuten; es wird eine Minute zu wenig pro Woche berechnet)


4. Tarifbeschäftigte*r: reguläre Arbeitszeit 39 Std/Woche; gearbeitet wird mit 75% verteilt auf 4 Tage
75% entspricht einer Arbeitszeit von 29,25 Std/Woche (29 Stunden und 15 Minuten)
Gfos errechnet: 4 mal 7 Stunden und 19 Minuten (=29 Stunden und 16 Minuten; es wird eine Minute zu viel pro Woche berechnet)


5. Beamt*in: reguläre Arbeitszeit 41 Std/Woche; gearbeitet wird mit 88,049% verteilt auf 5 Tage
88,049% entspricht einer Arbeitszeit von 36,1 Std/Woche (= 36 Stunden und 6 Minuten)
Gfos errechnet: 5 mal 7 Stunden 13 Minuten (= 36 Stunden und 5 Minuten; es wird eine Mi-nute zu wenig pro Woche berechnet)


6. Beamt*in: reguläre Arbeitszeit 41 Std/Woche; gearbeitet wird mit 88,049% verteilt auf 4 Tage
88,049% entspricht einer Arbeitszeit von 36,1 Std/Woche (= 36 Stunden und 6 Minuten)
Gfos errechnet: 4 mal 9 Stunden 2 Minuten (= 36 Stunden und 8 Minuten; es werden zwei Minuten zu viel pro Woche berechnet)

Auch wenn die Abweichungen nur gering sind, haben Sie Anspruch auf eine korrekte Festsetzung und Berechnung Ihrer tatsächlichen Arbeitszeit.
Sollten Sie Fragen hierzu haben oder im Arbeitszeiterfassungssystem Unstimmigkeiten feststellen, wenden Sie sich an das Personalreferat.

Eure MAV

Achtsamkeit bedeutet, den Ist-Zustand wahrzunehmen bzw. einen Zustand von Geistesgegenwart, ohne diese Wahrnehmungen zu bewerten.
Doch wie schaffen wir das?
Die Studienlage ist überzeugt, auch im Blick auf das Betriebliche Gesundheitsmanagement, Achtsamkeit einen Platz zu geben. Denn innere Ruhe beschert uns ein zufriedenes und gesundes Leben. Mentale Gesundheit gehört genauso zur Prävention wie ein gesunder Körper.
Aufgrund der immer höher werdenden Belastung durch Stress, Arbeitsverdichtung und Informationsflut sind psychische und stressbedingte Erkrankungen mittlerweile zum größten Anteil der Krankheitstage bei Mitarbeitenden geworden.
Was kann nun ein Einzelner im Kirchenamt tun?
Jede unserer Handlungen kann Auswirkungen auf unsere Kolleg*innen haben. Eine „Hauptsache mir geht es gut“-Haltung geht über einen gesunden Egoismus hinaus. In unserem täglichen Miteinander hilft uns eine bewusste Wahrnehmung dessen, was genau in diesem Moment passiert. Zuhören statt Wegschauen. Es entsteht Offenheit, Wertschätzung und Rücksichtnahme in unserem Agieren. Wir entwickeln ein Verantwortungsbewusstsein für unser Gegenüber, was eine ganz neue und positive Dynamik in unser kollegiales Miteinander trägt. Im Arbeitsalltag sorgt Achtsamkeit für Entschleunigung und für einen Fokus auf den aktuellen Moment.
Wenn wir Selbstreflektion zulassen und mit uns selbst achtsam umgehen, haben wir bereits einen großen Schritt in ein wertschätzendes Miteinander gemacht.
Langfristig sorgt Achtsamkeit für innere Ruhe und ein bewussteres Leben.
Achtsamkeit ist das Wunder, sich selbst zu heilen.
Nhat Hanh

Quellen:
Das ist Achtsamkeit wirklich: Definition und Anleitung - Ein guter Plan
Dennis Alter | Achtsamkeit in Unternehmen (achtsamkeit-unternehmen.de)
7Mind | Warum Achtsamkeit in der Arbeitswelt so wichtig ist wie nie

Am 13./14. Oktober 2022 fand unsere zweite Klausur im Lutherheim Springe statt. Viele Tagesordnungspunkte warteten darauf, von uns besprochen zu werden. Ein Punkt war u. a. die Evaluation unserer Mitarbeitendenversammlung am 10. Oktober 2022. Nach Klärung von einigen Fragen mit der Dienststellenleitung, werden wir dazu zeitnah eine Zusammenfassung versenden.
Ein weiterer großer Punkt war die Anpassung der Geschäftsordnung der MAV. Diese dient uns in Ergänzung des Mitarbeitervertretungsgesetz der EKD als Handlungsleitfaden.
Des Weiteren waren einige organisatorische Fragen zur internen Aufgabenverteilung, zukünftigen Mitarbeitendenversammlungen und Klausurtagungen 2023 und den Umgang mit den Kolleg*innen zu erörtern.
Es war für uns eine sehr ertragreiche Klausur, welche uns neben der intensiven Arbeit auch als gut funktionierendes Team näher zusammengebracht hat.