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Die Herausforderung war keine geringe: Aufgrund der Corona-Pandemie und der damit eingehenden, medizinisch notwendigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens musste die verbundene Tagung der Synoden von EKD und VELKD sowie die Vollkonferenz der UEK in digitaler Form stattfinden.

Vom 7.-9. November kamen die Präsidien der drei Organe im Kirchenamt der EKD in Hannover zusammen, um aus dem zum Fernsehstudio umfunktionierten Sitzungssaal-Duo Magdeburg/Dresden die Tagungen ihrer jeweiligen Gremien zu leiten.

Soviel lässt sich ohne Übertreibung sagen - die Resonanz auf das aus der Not geborene Format war im Endergebnis durchweg positiv: Sowohl von Seiten der Akteure wie der Präsidien und Mitglieder der Synoden als auch seitens der Dienststellenleitung und des Kollegiums insgesamt.

Der Weg dahin war von einigen Hindernissen und Fragen gepflastert, mit denen man zwar gerechnet hatte, aber die erst im Laufe der Entwicklung des Ablaufs deutlich hervortraten: Lassen sich die Voraussetzungen für rechtssichere Beschlüsse schaffen? Funktioniert die Kommunikation zwischen den leitenden Präsidien und den Synodalen? Wie werden Anträge gestellt? Wie tagen die Ausschüsse? Soll gestreamt werden oder nicht? Und wie sieht alles aus? Und so weiter und so weiter – und last not least: Geht Synode überhaupt digital?

Und siehe da - es ging: Nachdem die Entscheidung für eine rein digitale Tagung gefallen war, entwickelte die Stabsstelle Kommunikation das technische Konzept für visuelle Gestaltung der Tagung und holte zwei Dienstleister mit hoher Expertise dazu; der IT-Service stellte die technische Infrastruktur für die Zoom-Meetings und die digitalen Abstimmungen sicher; die Stabsstelle Digitalisierung prüfte Tools für die juristisch einwandfreie Beschlussfassung, der Innere Dienst sorgte für ein funktionierendes Hygiene-Konzept, die Kolleginnen und Kollegen der Rechtsabteilung sicherten die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Geschäftsstellen der verbunden tagenden Organe koordinierten die Tagungsteilnehmer und das Gesamtszenario.

Dieses Gelingen wäre – auch das lässt sich festhalten – ohne die Team-Leistung aller Beteiligten und des Hauses nicht möglich gewesen – ca. 25 Kolleginnen und Kollegen sorgten unmittelbar dafür, dass alles reibungslos lief – und im Vorfeld noch viel mehr. Chapeau und herzlichen Dank!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wir möchten nochmal auf die Hausmitteilung 1/2020 und 1c/2020 hinweisen. In der Hausmitteilung 1/2020 ist der Hinweis zu finden, wie das Zeiterfassungssystem bei Beginn des Dienstes vor 06.45 Uhr zu nutzen ist:

„Wenn Sie vor 6.45 Uhr Ihren Dienst beginnen möchten, dann buchen Sie sich bitte mit „Dienstgang“ ein, damit die Zeit in das Arbeitszeitkonto eingebucht wird. Wenn Sie das Gebäude verlassen, dann können Sie einfach „Gehen“ buchen.“

Außerdem besteht die Möglichkeit (Hausmitteilung 1c/2020), dass Kosten, die durch Telefonate im Homeoffice über den privaten Telefonanschluss entstehen, durch Nachweis erstattet werden können. Hier nochmals der Hinweis: Sollten Ihnen Kosten durch dienstliche Telefonate entstanden sein, dann reichen Sie diese Rechnung mit dem Hinweis auf Kostenerstattung an das Kirchenamt weiter.

„Für den Dienst in Homeoffice ist es für die Mitarbeitenden ohne Diensthandy und ohne Videokonferenz-Anbindung nötig, die kirchenamtsinterne Kommunikation (Teambesprechungen) über einen privaten Telefonanschluss durchzuführen – gern auf Nachweis auch gegen Kostenerstattung.“