Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir möchten nochmal auf die Hausmitteilung 1/2020 und 1c/2020 hinweisen. In der Hausmitteilung 1/2020 ist der Hinweis zu finden, wie das Zeiterfassungssystem bei Beginn des Dienstes vor 06.45 Uhr zu nutzen ist:
„Wenn Sie vor 6.45 Uhr Ihren Dienst beginnen möchten, dann buchen Sie sich bitte mit „Dienstgang“ ein, damit die Zeit in das Arbeitszeitkonto eingebucht wird. Wenn Sie das Gebäude verlassen, dann können Sie einfach „Gehen“ buchen.“
Außerdem besteht die Möglichkeit (Hausmitteilung 1c/2020), dass Kosten, die durch Telefonate im Homeoffice über den privaten Telefonanschluss entstehen, durch Nachweis erstattet werden können. Hier nochmals der Hinweis: Sollten Ihnen Kosten durch dienstliche Telefonate entstanden sein, dann reichen Sie diese Rechnung mit dem Hinweis auf Kostenerstattung an das Kirchenamt weiter.
„Für den Dienst in Homeoffice ist es für die Mitarbeitenden ohne Diensthandy und ohne Videokonferenz-Anbindung nötig, die kirchenamtsinterne Kommunikation (Teambesprechungen) über einen privaten Telefonanschluss durchzuführen – gern auf Nachweis auch gegen Kostenerstattung.“
