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Schlapp … und kein Ende in Sicht!

Ich habe damit zu kämpfen:
• Müdigkeit
• Kopfschmerzen
• Antriebslosigkeit
• Konzentrationsschwäche
• Fehler
• Selbstzweifel
• Frustration
• Gereiztheit
• Angst im und vor dem Job
• Schlaflosigkeit
• Häufige Krankheiten

Die Luft ist raus und das schon seit längerem. Sich täglich aufzuraffen, um zur Arbeit zu gehen, fällt mir schwer. Ich habe Angst, die Erwartungen und Anforderungen im Job, aber auch im Privatleben, nicht mehr meistern zu können, da ich total entkräftet und ausgelaugt bin.

Was kann ich tun?

Es gibt kleine Dinge, die ich tun kann, um neue Kraft und Energie zu schöpfen:
• Ursachenanalyse: was ist meine größte Belastung? (Selbstreflexion – eigene Ver-haltensweisen und Fehler hinterfragen))
• Darüber sprechen: ich suchen Menschen, mit denen ich gemeinsam Lösungen suchen kann (dazu nutze ich auch das Strukturierte Mitarbeitergespräch und fordere es aktiv ein!)
• Pausen machen: Sie sind für meinen Körper notwendig!
• Überdenken der beruflichen Situation: Meine Gesundheit ist mein höchstes Gut! Unter Umständen muss ich über einen Jobwechsel nachdenken!

Liebe Kolleg*innen,
haben Sie bereits eine Fortbildung für das Jahr 2023 geplant? Das neue Jahr 2023 hat begonnen und es ist ein guter Zeitpunkt, sich mit dem Thema „Fortbildung / Qualifizierung“ zu beschäftigen.

Fortbildung
Eine Fortbildung bietet grundsätzlich die Möglichkeit, die eigenen beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erhalten, aufzufrischen, zu erweitern beziehungsweise zu vertiefen.
Für eine Fortbildung muss ein dienstliches Interesse vorhanden sein. Fortbildungsmaßnahmen ohne Berufsbezug werden nicht gefördert.
Die Fortbildungsveranstaltung muss die Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die für die Tätigkeiten des Arbeitsplatzes benötigt werden. Hierbei können die vorhandenen Fachkenntnisse aufgefrischt oder auf den aktuellen Stand gebracht werden.
Die Mitarbeiter*innen sind gemäß § 6 Dienstvertragsordnung der EKD i. V. m § 5 TVöD verpflichtet, ihre Kenntnisse und Fähigkeiten durch berufliche Fortbildung aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln.
Für Beamte/-innen gelten die Vorschriften des Kirchenbeamtengesetzes der EKD in Anwendung der Laufbahnverordnung und der Sonderurlaubsverordnung des Bundes.
Näheres zum Thema Fortbildung wird in der Dienstvereinbarung über die Fortbildung im Kirchenamt geregelt. Diese wurde (seitens der MAV) gekündigt, ist aber nach wie vor gültig. Darüber hinaus gibt es noch von der Arbeitsrechtlichen Kommission der EKD eine Fortbildungsordnung.
Bei den jährlich zu führenden Strukturierten Mitarbeitenden Gesprächen sollen Fort- und Weiterbildungen (Entwicklungsmaßnahmen) mit dem Vorgesetzten vereinbart werden. Die Anmeldung zu einer Fortbildung erfolgt über das Personalreferat.
Was Sie noch zum Thema Fortbildungen wissen sollten:
• Das Personalreferat hat in KIS Beispiele für Standartfortbildungen im Kirchenamt auf der Seite „Personal“ – Fortbildung veröffentlicht.
• In KIS auf der Seite „Personal“ können Sie sich den Fortbildungsantrag herunterladen.
• Die Kosten der Fortbildungsveranstaltung (einschl. Reisekosten) werden i. d. R. aus dem Budget des Personalreferates finanziert.
• Die Zeit der Teilnahme an einer Fortbildungsveranstaltung mit An- und Abfahrt gilt als Arbeitszeit.
• Die Ziele der Fortbildung werden unter Ziffer 3 der DV-Fortbildung genannt.

Bildungsurlaub ( §§ 8 bis 12 der Fortbildungsordnung)
• Jedes Jahr steht Arbeitnehmer*innen (keine Beamten/-innen) bis zu 5 Tage Bildungsurlaub zu (DV-Fortbildung Ziffer 2.2 c)
• Hierbei handelt es sich um eine Freistellung zur Teilnahme an Maßnahmen der allgemeinen Mitarbeiterweiterbildung
• .
• Der Anspruch auf Freistellung von zwei Kalenderjahren kann zusammengefasst werden (Ziffer 8 Nr. 2 Fortbildungsordnung).
• Bildungsurlaub kann z. B. für Veranstaltungen genommen werden, die nach den Bildungsurlaubsgesetzen der Bundesländer anerkannt sind. Näheres wird unter Ziffer 9 der Fortbildungsordnung geregelt.
• Die Kosten für Bildungsurlaube werden nicht von der EKD übernommen.

Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Personalreferat im Kirchenamt.