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In der letzten ARK Sitzung haben sich die Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter der DVO-Anwender auf die Verlängerung der Möglichkeit zur Erstellung einer Dienstvereinbarung Kurzarbeit bis zum 31.12.2021 verständigt.
Nach unseren Informationen wird bei allen DVO anwendenden Einrichtungen das Kurzarbeitergeld auf 100% des jeweiligen Nettogehalts aufgestockt.