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Liebe Kolleg*innen,

einige (geplante) Personalmaßnahmen werfen ihre Schatten voraus, es gibt Gerüchte und Spekulationen, Unsicherheit und Bestürzung greifen um sich … -

und die Mitarbeitervertretung bleibt (scheinbar) tatenlos!

In der jüngsten Vergangenheit mag dieser Eindruck entstanden sein – tatsächlich aber ist die MAV meist schon tätig geworden.

Warum dies nicht nach außen dringt?

  • Die Mitglieder der MAV sind zur Verschwiegenheit (§ 22 MVG-EKD) verpflichtet.
  • Ein Mitarbeiter/Eine Mitarbeiterin ist noch nicht an die MAV herangetreten und hat einen Auftrag erteilt, in seinem/ihrem Namen tätig zu werden.
  • Die MAV wurde noch nicht offiziell von der Dienststellenleitung über eine Maßnahme informiert.
  • Aus „taktischen“ Gründen hält sich die MAV bei besonderen Personalmaßnahmen nach anwaltlicher Rücksprache „bedeckt“.
  • Die MAV handelt nach Rücksprache mit Kolleg*innen nicht öffentlich.
  • Es wurde bereits ein Rechtsbeistand eingeschaltet, der die komplette Kommunikation in einem strittigen Fall übernommen hat.

Sie dürfen in jedem Fall sicher sein, dass die MAV alles in ihrer Macht Stehende tut und veranlasst, um Schaden von den Beschäftigten abzuwenden!

Die Gesamtmitarbeitervertretung ist Teil des insgesamt zweistufigen Aufbaus der Mitarbeitervertretungen in der Evangelischen Kirche. Während auf der Ebene der einzelnen Dienststelle die Mitarbeitervertretung tätig wird, ist dann, wenn bei einem kirchlichen Rechtsträger mehrere Mitarbeitervertretungen bestehen, auf Antrag der Mehrheit dieser Mitarbeitervertretungen eine Gesamtmitarbeitervertretung zu bilden. Diese entsteht gemäß § 6 MVG-EKD durch Entsendung. Zuständig ist sie für die Aufgaben der Mitarbeitervertretungen, soweit sie Mitarbeitende aus mehreren oder allen Dienststellen des jeweiligen Rechtsträgers betreffen. Damit entspricht die Gesamtmitarbeitervertretung in etwa dem Gesamtbetriebsrat nach dem BetrVG, trotz zum Teil wesentlicher Unterschiede.

Diese Gesamtmitarbeitervertretung wurde, nach den erfolgten MAV-Wahlen in den Außenstellen, von dem Vorsitzenden der Mitarbeitervertretung der EKD, zur konstituierenden Sitzung am 11.07.2022 eingeladen.

Zur Gesamtmitarbeitervertretung gehören:

  • die Missionsakademie,
  • der Bevollmächtigter des Rates der EKD,
  • Handlungsbereich Ev. Seelsorge in der Bundeswehr,
  • Evangelische Akademie zu Berlin,
  • Ev. Zentralstelle für Weltanschauungsfragen Berlin,
  • Evangelisches Zentralarchiv in Berlin,
  • Evangelische Arbeitsgemeinschaft für Soldatenbetreuung e.V.,
  • Sozialwissenschaftliches Institut der EKD.

Als Tagesordnungspunkt stand unter anderem die Wahl des/der Vorsitzenden und des/der stellvertretenden Vorsitzenden an.

Als Vorsitzende der Gesamt-MAV wurden einstimmig Karin Treiber (EKD) und als stellvertretender Vorsitzender Marc Lindenberg (EKD) gewählt.

Auch wenn es in einzelnen Fällen vorkommt, dass bei einer Corona-Erkrankung mangels erkennbarer Symptome eine Weiterarbeit möglich ist, sollte bei Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit der Fokus auf Genesung und Gesundung gelegt werden.

In letzter Zeit kommt es häufiger vor, dass Personen, die vom Arzt als arbeitsunfähig bewertet worden sind, dennoch ihre Arbeitsleistung anbieten und Tätigkeiten vornehmen. Es ist sicherlich nicht vertretbar, dass einige Personen aus ihrem Krankenbett heraus – im Pyjama – an Videokonferenzen teilnehmen und die Durchführung der Besprechung durch Husten etc. sogar behindern.

Noch schlimmer ist es jedoch, wenn Vorgesetzte sogar davon ausgehen und auffordern, dass man („es ist ja nur Corona“) sogar seine Arbeitsleistung trotz vorliegender AU erbringt.

Hier sollten wir uns alle gegen wehren!

Nutzen Sie bitte die Zeit einer Krankschreibung für Genesung und Erholung und vermeiden Sie Belastung, solange nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch bei milden Verläufen Formen von „Long-Covid“ auftreten können.

… ein Adventsgesteck hat sich entzündet, ein Handyakku ist heiß gelaufen, der Topf auf dem Herd wurde vergessen!

Alles Szenarien, die alltäglich und bekannt sind.

Auch im Kirchenamt kann es zu Bränden kommen. Was dann zu tun ist, haben am vergangenen Montag Kolleginnen und Kollegen bei einer Schulung zum Brandschutz der Johanniter gelernt.

Neben einer ausführlichen theoretischen Unterweisung gab es einen kleinen Rundgang durch´s Haus, bei dem Brandschutz im Haus konkret lokalisiert wurde und die „Brandschutzhelfer*innen“ hatten die Gelegenheit, auch praktisch mit einem Feuerlöscher zu hantieren.

Drei Tipps wurden mitgegeben, die nicht nur „dienstlich“ verwendbar sind:

  • Grundsätzlich ist es gut, alle „Verbraucher“ vom Netz zu trennen (die Steckdosenleiste auszustellen, reicht nicht!)
  • Kabel sollten regelmäßig überprüft werden
  • Für alle, die mit einem Feuer konfrontiert sind: 10 für 10-Regel

Überlege 10 Sekunden, was in den nächsten 10 Minuten zu tun ist.

Weitere Hinweise finden Sie auf den Seiten des Feuerwehrverbandes: https://www.feuerwehrverband.de/