Liebe Kolleg*innen,
einige (geplante) Personalmaßnahmen werfen ihre Schatten voraus, es gibt Gerüchte und Spekulationen, Unsicherheit und Bestürzung greifen um sich … -
und die Mitarbeitervertretung bleibt (scheinbar) tatenlos!
In der jüngsten Vergangenheit mag dieser Eindruck entstanden sein – tatsächlich aber ist die MAV meist schon tätig geworden.
Warum dies nicht nach außen dringt?
- Die Mitglieder der MAV sind zur Verschwiegenheit (§ 22 MVG-EKD) verpflichtet.
- Ein Mitarbeiter/Eine Mitarbeiterin ist noch nicht an die MAV herangetreten und hat einen Auftrag erteilt, in seinem/ihrem Namen tätig zu werden.
- Die MAV wurde noch nicht offiziell von der Dienststellenleitung über eine Maßnahme informiert.
- Aus „taktischen“ Gründen hält sich die MAV bei besonderen Personalmaßnahmen nach anwaltlicher Rücksprache „bedeckt“.
- Die MAV handelt nach Rücksprache mit Kolleg*innen nicht öffentlich.
- Es wurde bereits ein Rechtsbeistand eingeschaltet, der die komplette Kommunikation in einem strittigen Fall übernommen hat.
Sie dürfen in jedem Fall sicher sein, dass die MAV alles in ihrer Macht Stehende tut und veranlasst, um Schaden von den Beschäftigten abzuwenden!
