In ihrer jährlichen zweitägigen Klausurtagung in Springe hat sich die Mitarbeitervertretung unter anderem mit den steigenden Anforderungen an eine funktionierende Personalverwaltung befasst. Durch die Änderungen des Arbeitsmarkts sind auch für die MAV immer mehr und komplexere Beschlussvorlagen zu prüfen. Um dies sicher gewährleisten zu können ist es unabdingbar, auf standardisierte Prozesse zu setzen. Im Nebeneffekt erhoffen wir uns, dem Personalreferat und - noch viel wichtiger - den Beschäftigten Verfahrenssicherheit und eine rechtzeitige Bearbeitung von Anfragen zu ermöglichen.
Monat: Oktober 2019
#Führungsgrundsätze
Redebedarf? Hinweise bitte an die Mitarbeitervertretung!
Optimierung der Work-Life-Balance – Thema: Homeoffice
Bei Bedarf klärt die MAV Mitarbeitende über die nötigen Voraussetzungen für die Arbeit von zu Hause aus auf,
auch obliegt ihr ein Mitentscheidungsrecht
bei der Genehmigung der entsprechenden Anträge. Die MAV achtet hierbei insbesondere auf die Einhaltung des Gleichbehandlungsgrundsatzes.
Einschlägige Berufserfahrung –Stufenzuordnung bei Neueinstellungen
Die MAV bietet neuen Mitarbeitenden an, auf der ersten Gehaltsabrechnung zu prüfen, ob der anzurechnende Zeitraum einschlägiger Berufserfahrung auch korrekt und ohne Kappung monatsgenau für die Berechnung des Entgeltes berücksichtigt wurde.
Mitarbeitervertretung macht sich für die Rechte Schwerbehinderter stark!
Die MAV legt nicht nur ein großes Augenmerk auf die Berücksichtigung schwerbehinderter Bewerber und Bewerberinnen bei der Einladung zu Vorstellungsgesprächen, sondern sie achet vor allem auch darauf, dass die in den Stellenausschreibungen angegebene Bevorzugung von Schwerbehinderten bei gleicher Eignung auch wirklich erfolgt.
