Die MAV legt nicht nur ein großes Augenmerk auf die Berücksichtigung schwerbehinderter Bewerber und Bewerberinnen bei der Einladung zu Vorstellungsgesprächen, sondern sie achet vor allem auch darauf, dass die in den Stellenausschreibungen angegebene Bevorzugung von Schwerbehinderten bei gleicher Eignung auch wirklich erfolgt.
