Sehr geehrte, liebe Kolleginnen und Kollegen,
es gibt eine Veränderung in der MAV. Hiermit teile ich Ihnen mit, dass Frau Gesa Cordes, gemäß § 18 Abs. 3 MVG-EKD mit Wirkung vom 18. Februar 2021 als Ersatzmitglied für Herrn Gundolf Holfert, in die Mitarbeitervertretung nachgerückt ist. Frau Cordes ist am 5. April 2018 als Ersatzmitglied in die MAV gewählt worden. Auf sie ist bei dieser Wahl gegenüber den weiteren Ersatzmitgliedern die höchste Stimmenzahl entfallen.
Herr Holfert hat gemäß § 18 Abs. 1, S. 1 Buchstabe b MVG-EKD mit Wirkung vom 16. Februar 2021 sein Amt in der MAV aus eigenem Wunsch niedergelegt.
Monat: März 2021
Neue Arbeits(-zeit)modelle
Auch wenn unstrittig ist, dass wir auf COVID-19 hätten verzichten können … in Bezug auf neue Arbeitsformen und Arbeitszeitmodelle hat die Pandemie viele Veränderungen im Kirchenamt der EKD (teilweise erst) möglich gemacht.
Vielleicht geht es einigen von Ihnen wie mir: noch vor der Pandemie hätte ich gesagt: „Homeoffice - nichts für mich! Ich lasse mich von dreckigen Fenstern, etc. zu sehr ablenken.“
Nach fast einem Jahr Arbeit zu Hause an zwei von vier Arbeitstagen sage ich heute: „Gute Sache, es klappt gut – gerne weiter!“
(Achtung: derzeit befinden wir uns überwiegend im mobilen Arbeiten und nicht im klassischen Homeoffice.)
Auch die Dienststellenleitung nimmt diese Entwicklung auf und es gibt erste Schritte auf dem Weg zu einer DV.Homeoffice. Darin wird es auch weitere Regelungen zur technischen Ausstattung im Homeoffice geben.
Viele Teilzeitkräfte, die bisher an fünf Tagen in der Woche im Kirchenamt tätig waren, haben sich in den letzten Wochen entschieden, die Arbeitszeit auf weniger Tage zu verteilen und so (ggf. in Verbindung mit Homeoffice) ihre wöchentlichen Fahrzeiten wesentlich verringern können – das ist auch gut für die Umwelt!
Sollten auch Sie einen Wechsel auf weniger Arbeitstage in der Woche planen bzw. bereits vollzo-gen haben, sollten Sie Folgendes im Blick behalten:
- Ist die neue Arbeitszeit korrekt im Arbeitszeiterfassungssystem (Gfos) eingepflegt?
Insbesondere: stimmt die wöchentliche Arbeitszeit minutengenau? Das Arbeitszeiterfas-sungssystem rundet kaufmännischen, was zu Differenzen von bis zu 2 Minuten pro Woche führen kann.
- Wurde der Urlaubsanspruch richtig festgesetzt?
Bei einer geringeren Anzahl von Wochenarbeitstagen reduziert sich der Urlaubsanspruch entsprechend (im Jahr von 30 bei einer 5-Tage-Woche auf 24 bei einer 4-Tage-Woche, auf 18 bei einer 3-Tage-Woche, etc.). Insbesondere bei unterjährigem Wechsel muss der Restanspruch für das Jahr neu festgesetzt werden.
Sollten Sie Fragen hierzu haben oder im Arbeitszeiterfassungssystem Unstimmigkeiten feststellen, wenden Sie sich zunächst an das Personalreferat. Bei Problemen können Sie auch die Mitarbeiter-vertretung einschalten (MAV@ekd.de).
Viele Grüße
Ihre Astrid Peiser-Timm
PS: Die Fenster sind noch immer (bzw. schon wieder) dreckig! ?
Erreichbarkeit der MAV
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Zoom gehört mittlerweile für die meisten von uns zum Alltag, das gilt natürlich auch für die Mitarbeitervertretung. Da wir In dieser ungewöhnlichen Zeit leider eher selten im Kontakt sind, würden wir uns sehr freuen, uns auch auf diesem Weg mit Ihnen auszutauschen.
Die Mitglieder der MAV stehen Ihnen gerne via Zoom zur Verfügung und sind, sofern erreichbar, in Zoom angemeldet. ?
Sie erreichen uns natürlich auch weiter unter mav@ekd.de.
Bitte schauen Sie gern auf https://mav.ekd.de vorbei. Hier finden Sie aktuelle Informationen.
Mit kollegialen Grüßen
Ihre Mitarbeitervertretung
