Springe zum Inhalt

Sie haben nicht nur die Möglichkeit, sich im Rahmen Ihrer Arbeitszeit dienstlich fortzubilden, sondern es gibt diverse Angebote zur persönlichen Fortbildung, die unter Freistellung von der Arbeit teilweise sogar kostenfrei genutzt werden können.

An dieser Stelle möchten wir insbesondere auf ein Angebot der deutschen Rentenversicherung aufmerksam machen, auf das die Mitarbeitervertretung durch eine Mitarbeiterin hingewiesen wurde: RV Fit.

Es handelt sich um ein Präventions-Programm, das über einen Zeitraum von drei Tagen (ganztägig) oder einer Woche (stationär) angeboten wird und die Themen Bewegung, Ernährung und Umgang mit Stress beinhaltet.

Im Einzelnen stehen auf dem Programm: Bewegungs-, Mobilitäts- und Ausdauerchecks, Koordinationstraining, Physiotherapeutisches Training (MTT), Vorträge zur gesunden Ernährung, Entspannungstraining, Stressbewältigung und Selbstmanagement.

Sie werden dabei medizinisch begleitet – zu Beginn werden Sie ärztlich untersucht. Anschließend wird individuell für Sie ein Programm entwickelt, dass Sie gemeinsam in einer Gruppe absolvieren. Das Angebot findet in Einrichtungen der gesetzlichen Rentenversicherung statt (z.B. Rehazentrum).

Nachdem Sie im Kurs Grundlagen erarbeitet haben, erhalten Sie Hilfe, um anschließend „weiter am Ball zu bleiben“. Das weitere Training (außerhalb der Arbeitszeit) erfolgt in ausgewiesenen Gesundheitszentren.

Für den Zeitraum dieses Präventions-Programms sind Sie vom Arbeitgeber von der Arbeit freizustellen. Die Kosten werden von der Rentenversicherung übernommen (auch Fahrtkosten).

Voraussetzung: Sie sind berufstätig, arbeiten seit mindestens sechs Monaten und haben bereits erste Beschwerden (bspw. gelegentliche Rückenschmerzen, Übergewicht, Stress- oder Schlafprobleme).  

Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.rv-fit.de/DE/home/home_node.html

Die Mitarbeitervertretung möchte Sie auf diesem Weg ermutigen, Angebote dieser Art in Anspruch zu nehmen und dies auch gern zu kommunizieren.  

„Herzlich Willkommen“ hieß es für fünf neue Mitarbeitende, die im Rahmen der wöchentlichen Morgenandacht offiziell in ihren Dienst bei der EKD eingeführt wurden.

Jeweils am zweiten Montag im Quartal finden diese sogenannten Einführungsandachten statt, die ein Element der seit Jahren etablierten „Willkommenskultur“ sind. Im Anschluss werden die neuen Mitarbeiter*innen bei einem Rundgang durchs Haus mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut gemacht und erhalten wichtige Hinweise zu Arbeitsweisen im Kirchenamt.

Ein weiteres Element stellen die Patenschaften dar. So bestimmt zum einen der jeweilige Fachbereich eine erfahrene Person, welche neue Mitarbeiter*innen mit den Strukturen und Arbeitsweisen des Fachbereichs vertraut macht und in die neuen inhaltlichen Aufgaben einführt. Zum anderen benennt die Mitarbeitervertretung aus ihrem Kreis eine Person. Im Rahmen der MAV-Patenschaft nimmt die/der MAV-Pat*in in regelmäßigen Abständen Kontakt mit der/dem neuen Kolleg*in auf, informiert über hausinterne Regelungen und Aktivitäten, berät bei individuellen Fragen, unterstützt und vermittelt bei Problemen. Die MAV-Patenschaft endet offiziell mit dem Ablauf der Probezeit. Die/der MAV-Pat*in steht selbstverständlich auch darüber hinaus als Ansprechpartner*in zur Verfügung – ebenso wie alle anderen MAV-Mitglieder.

Kommen Sie mit Ihren Anliegen gerne auf uns zu!