Seit dem 1. Dezember 2023 ist die Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beim Kirchenamt der EKD installiert und arbeitsfähig.
Wer kann melden?
Sie ist zuständig für Meldungen aus der EKD, sowie allen Gliedkirchen und verschiedenen nachgeordneten Bereichen, die sich der Meldestelle der EKD angeschlossen haben – mit Ausnahme zweier Landeskirchen, die jeweils eigene Meldestellen für ihre Zuständigkeitsbereiche betreiben.
Was kann gemeldet werden?
Gemeldet werden können beispielsweise Verstöße, die strafbewehrt (strafrechtlich relevantes Verhalten) oder bußgeldbewehrt sind (z.B. Geldwäsche, Vorgaben zum Umweltschutz oder zur Produktsicherheit). Nicht erfasst sind moralisch vorwerfbare, aber nicht rechtswidrige Handlungen.
Wie kann gemeldet werden?
Meldungen können digital abgegeben werden unter www.bkms-system.com/ekd. Durch die Einrichtung eines Postkastens bleiben Sie über den Fortgang Ihrer Meldung auf dem Laufenden und können ggf. weitere Informationen ergänzen. Es gibt die Möglichkeit einer namentliche oder auch einer anonymen Meldung.
Telefonisch ist die Meldestelle ebenfalls zu erreichen unter: 0511 2796 8200
Alle weiteren Informationen finden Sie unter: https://www.ekd.de/meldestelle-der-ekd-fuer-hinweise-und-beschwerden-84268.htm
Was ist bisher passiert?
2024 sind insgesamt ca. 50 Meldungen eingegangen. Der Großteil der Meldungen konnte bisher zügig abgearbeitet werden, da es sich dabei um Meldungen handelte, die nicht vom Anwendungsbereich des HinSchG umfasst waren (Mobbing, Ungleichbehandlung, Unzufriedenheit mit religiösen Handlungen). Ein kleiner Teil der Meldungen fiel in den Zuständigkeitsbereich der Meldestelle und wurde durch die Geschäftsstelle und die Prüfungskommission gemeinsam mit den landeskirchlichen Ansprechpersonen aufgearbeitet und es wurden entsprechend notwendige Maßnahmen eingeleitet.
Insgesamt haben 11 Sitzungen der Prüfungskommission stattgefunden. Ende des Jahres gab es zwei Infoveranstaltungen für die landeskirchlichen Ansprechpersonen zur besseren Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen der Meldestelle der EKD und den landeskirchlichen Ansprechpersonen.
Fragen?!
Sie können sich bei Fragen bezüglich der Meldestelle an die auf der Internetseite genannte Adresse – auch gern telefonisch – wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
