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Krank ist krank! (oder etwa nicht??)

Auch wenn es in einzelnen Fällen vorkommt, dass bei einer Corona-Erkrankung mangels erkennbarer Symptome eine Weiterarbeit möglich ist, sollte bei Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit der Fokus auf Genesung und Gesundung gelegt werden.

In letzter Zeit kommt es häufiger vor, dass Personen, die vom Arzt als arbeitsunfähig bewertet worden sind, dennoch ihre Arbeitsleistung anbieten und Tätigkeiten vornehmen. Es ist sicherlich nicht vertretbar, dass einige Personen aus ihrem Krankenbett heraus – im Pyjama – an Videokonferenzen teilnehmen und die Durchführung der Besprechung durch Husten etc. sogar behindern.

Noch schlimmer ist es jedoch, wenn Vorgesetzte sogar davon ausgehen und auffordern, dass man („es ist ja nur Corona“) sogar seine Arbeitsleistung trotz vorliegender AU erbringt.

Hier sollten wir uns alle gegen wehren!

Nutzen Sie bitte die Zeit einer Krankschreibung für Genesung und Erholung und vermeiden Sie Belastung, solange nicht ausgeschlossen werden kann, dass auch bei milden Verläufen Formen von „Long-Covid“ auftreten können.