Die Corona-Infektionszahlen steigen - gleichzeitig beginnt die Grippe- und Erkältungssaison. Um das Ansteckungsrisiko zu mindern, wurde jetzt eine Sonderregelung wieder eingeführt, die sich schon zu Beginn der Pandemie bewährt hat.
Angesichts bundesweit steigender Corona-Infektionszahlen ist in den kommenden Monaten erneut eine telefonische Krankschreibung möglich. Ab diesem Montag 19.10.2020 können Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Die Sonderregelung gilt vorerst bis zum Jahresende - das hatte der Gemeinsame Bundesausschuss im Gesundheitswesen (G-BA) am Donnerstag beschlossen.
Die niedergelassenen Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere sieben Tage erfolgen.
Patienten mit Erkältungssymptomen müssen so nicht in eine Praxis gehen, nur weil sie eine Krankschreibung benötigen. Das soll helfen, volle Wartezimmer und Ansteckungsrisiken zu vermeiden.
Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/krankschreibung-telefon-103.html
