Springe zum Inhalt

Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) hat die Aufgabe, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen in die Dienststelle zu fördern. Sie vertritt deren Interessen in der Dienststelle und steht ihnen beratend und helfend zur Seite. Als allgemeine Aufgabe wacht die Schwerbehindertenvertretung insbesondere darüber, dass der Arbeitgeber die zugunsten schwerbehinderter Menschen geltenden Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Dienstvereinbarungen beachtet, seine Verpflichtungen aus dem SGB IX einhält und   Inklusionsvereinbarungen abschließt.

Weiter kann die SBV Maßnahmen beantragen, die dazu dienen, die Gesundheit schwerbehinderter Menschen im Beruf zu schützen und ihnen den Arbeitsplatz zu erhalten. Außerdem nimmt die Schwerbehindertenvertretung Anregungen und Beschwerden von schwerbehinderten Menschen entgegen.

Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören. Das gilt etwa bei Stellenausschreibungen, Einstellungen, Umsetzungen, Versetzungen, Abordnungen und Kündigungen. Auch im Bewerbungsverfahren ist die Schwerbehindertenvertretung bereits zu beteiligen.