{"id":399,"date":"2023-10-12T15:13:59","date_gmt":"2023-10-12T13:13:59","guid":{"rendered":"https:\/\/mav.ekd.de\/?p=399"},"modified":"2023-10-12T15:15:20","modified_gmt":"2023-10-12T13:15:20","slug":"infos-fuer-pflegende-angehoerige","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mav.ekd.de\/?p=399","title":{"rendered":"Infos f\u00fcr pflegende Angeh\u00f6rige"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Liebe Kolleginnen und Kollegen,<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>leider kommen wir von jetzt auf sofort in die Lage, dass Angeh\u00f6rige auf Pflege oder Hilfe angewiesen sind. Da hat man nicht lange Zeit, nach den gesetzlichen Regelungen zu suchen. Deshalb habe ich mich nach den aktuellen Regelungen im Personalreferat erkundigt.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Es gibt eine Regelung in der DVO.EKD \u00a7 15 sowie eine informative Seite des Bundesgesund\u00adheits\u00administeriums. Beides finden Sie hier:<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong><em>Regelungen, wenn Angeh\u00f6rige Pflege ben\u00f6tigen<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong><em>Arbeitsrechtliche M\u00f6glichkeiten<\/em><\/strong><em>, z. B. im Falle der Pflegebed\u00fcrftigkeit eines Angeh\u00f6rigen, sind bei der EKD recht \u00fcberschaubar, insbesondere ist die folgende Regelung zu nennen:<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u00a7&nbsp;15 DVO.EKD<br>Sonderurlaub und Teilzeitbesch\u00e4ftigung in besonderen F\u00e4llen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">(Anstelle von \u00a7 11 TV\u00f6D und Erg\u00e4nzung zu \u00a7 28 TV\u00f6D)<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">( 1 )&nbsp;1&nbsp;Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter erh\u00e4lt auf Antrag Sonderurlaub unter Fortfall des Entgelts bis zur Dauer von drei Jahren mit der M\u00f6glichkeit der Verl\u00e4ngerung, wenn sie oder er<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"a\">\n<li>mindestens ein Kind unter 18 Jahren tats\u00e4chlich betreut oder pflegt oder<\/li>\n\n\n\n<li>einen nach \u00e4rztlichem Gutachten&nbsp;pflegebed\u00fcrftigen Angeh\u00f6rigen tats\u00e4chlich betreut oder pflegt oder<\/li>\n\n\n\n<li>selbst anerkannt schwerbehindert ist.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">2&nbsp;Dienstliche Belange d\u00fcrfen der Beurlaubung nicht entgegenstehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Gleiches gilt auch f\u00fcr Teilzeitbesch\u00e4ftigung.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>F\u00fcr <strong>Kirchenbeamt*innen<\/strong> gibt es \u00e4hnliche Regelungen, die in den \u00a7\u00a7 51a, 51b KBG. EKD geregelt sind.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Im Einzelnen:<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong><em>\u00a7 51a KBG.EKD<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong><em>Familienpflegezeit mit Vorschuss<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>( 1 )&nbsp;&nbsp;&nbsp; Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamten, die Anspruch auf Besoldung haben, wird auf Antrag f\u00fcr l\u00e4ngstens 24 Monate Teildienst mit einer regelm\u00e4\u00dfigen w\u00f6chentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden als Familienpflegezeit bewilligt, wenn<\/em><\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\">\n<li><em>sie eine nahe Angeh\u00f6rige oder einen nahen Angeh\u00f6rigen nach \u00a7 7 Absatz 3 des Pflegezeitgesetzes tats\u00e4chlich betreuen oder pflegen, die oder der pflegebed\u00fcrftig ist nach einer Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung, einer entsprechenden Bescheinigung einer privaten Pflegeversicherung oder einem \u00e4rztlichen Gutachten oder an einer Erkrankung nach \u00a7 3 Absatz 6 Satz 1 des Pflegezeitgesetzes leidet, und<\/em><\/li>\n\n\n\n<li><em>keine dringenden dienstlichen Belange entgegenstehen.<\/em><\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>( 2 )&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ist die Familienpflegezeit f\u00fcr weniger als 24 Monate bewilligt worden, kann sie nachtr\u00e4glich bis zur Dauer von 24 Monaten verl\u00e4ngert werden.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>( 3 ) &nbsp;&nbsp; Familienpflegezeit und Pflegezeit d\u00fcrfen zusammen nicht l\u00e4nger als 24 Monate f\u00fcr jede pflegebed\u00fcrftige nahe Angeh\u00f6rige oder jeden pflegebed\u00fcrftigen nahen Angeh\u00f6rigen dauern.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>( 4 ) &nbsp;&nbsp; Kirchenbeamtinnen und Kirchenbeamte haben jede \u00c4nderung der Tatsachen mitzuteilen, die f\u00fcr die Bewilligung ma\u00dfgeblich sind.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>( 5 ) &nbsp;&nbsp; Liegen die Voraussetzungen f\u00fcr die Bewilligung der Familienpflegezeit nicht mehr vor, so ist die Bewilligung zu widerrufen, und zwar mit Ablauf des zweiten Monats, der auf den Wegfall der Voraussetzungen folgt, sofern nicht einvernehmlich eine andere Regelung getroffen wird.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>( 6 ) &nbsp;&nbsp; Ist der Kirchenbeamtin oder dem Kirchenbeamten der Teildienst im bisherigen Umfang nicht mehr zumutbar, ist die Bewilligung zu widerrufen, wenn keine dringenden dienstlichen Belange entgegenstehen.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>( 7 ) &nbsp;&nbsp; Die Regelungen des Bundesbesoldungsgesetzes zur Besoldung bei Familienpflegezeit und die Beamten-Pflegezeitvorschuss-Verordnung in der jeweils geltenden Fassung sind entsprechend anzuwenden.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>( 8 ) &nbsp;&nbsp; Die Evangelische Kirche in Deutschland, die Gliedkirchen und gliedkirchlichen Zusammenschl\u00fcsse k\u00f6nnen durch Kirchengesetz die Abs\u00e4tze 1 bis 6 von der Anwendung ausschlie\u00dfen oder durch Kirchengesetz oder aufgrund Kirchengesetzes eine abweichende Regelung zu Absatz 7 erlassen.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong><em>\u00a7 51b KBG.EKD<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong><em>Pflegezeit mit Vorschuss<\/em><\/strong><em><\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>( 1 ) &nbsp;&nbsp; Unter den Voraussetzungen des \u00a7 51a Absatz 1 wird auf Antrag f\u00fcr l\u00e4ngstens sechs Monate Teildienst mit einer regelm\u00e4\u00dfigen w\u00f6chentlichen Arbeitszeit von weniger als 15 Stunden oder Urlaub ohne Besoldung als Pflegezeit bewilligt.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>( 2 ) &nbsp;&nbsp; Ist die Pflegezeit f\u00fcr weniger als sechs Monate bewilligt worden, kann sie nachtr\u00e4glich bis zur Dauer von sechs Monaten verl\u00e4ngert werden.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong><em>Bei Fragen zur Pflege von Angeh\u00f6rigen wenden Sie sich bitte im Haus an Frau Husmann-M\u00fcller oder Frau Bergmann.<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Was den Umgang mit Arbeitszeit und dem Arbeitszeitkonto angeht, k\u00f6nnen immer individuelle Regelungen getroffen werden. Hier findet sich oft eine einvernehmliche gute L\u00f6sung aufgrund eines formlosen Antrags \u00fcber die Abteilungsleitung an das Personalreferat.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Geht es um F\u00f6rderungsm\u00f6glichkeiten, Problematiken mit Pflegegrad, Hilfsmitteln, Pflegekasse usw., dann wir es schwieriger und daf\u00fcr gibt es ja eigene Stellen, die Pflegeberatung durchf\u00fchren. Insbesondere f\u00fcr privat versicherte Besch\u00e4ftigte sei auf die Pflegeberatung von Compass hingewiesen (https:\/\/www.compass-pflegeberatung.de\/). &nbsp;<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>In einem Pflegefall beantragen Sie bitte zeitnah einen Pflegegrad. Dieser wird r\u00fcckwirkend vom Datum der Antragstellung bei Genehmigung bewilligt.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Gleiches gilt f\u00fcr einen Grad der Schwerbehinderung.<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Falls hierzu Fragen bestehen, helfe ich gern weiter. SBV, Angela Hennig<\/em><em><br><\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>Gesetzlich normiert ist die Pflegezeit, die im Akutfall genommen werden kann, hier: <\/em><a href=\"https:\/\/www.bundesgesundheitsministerium.de\/leistungen-der-pflege\/vereinbarkeit-von-pflege-und-beruf.html#collapse-control-715\"><em>https:\/\/www.bundesgesundheitsministerium.de\/leistungen-der-pflege\/vereinbarkeit-von-pflege-und-beruf.html#collapse-control-715<\/em><\/a><em> - siehe unten -,<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><em>ggf. mit Pflegeunterst\u00fctzungsgeld<\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Vereinbarkeit von Pflege und Beruf<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Anspruch auf Pflegezeit gilt f\u00fcr alle Pflegegrade. Dabei handelt es sich um eine sozial\u00adversicherte Freistellung von der Arbeitsleistung f\u00fcr bis zu sechs Monate.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Das Recht auf Pflegezeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Besch\u00e4ftigte im Sinne des \u00a7 7 Abs. 1 PflegeZG, die eine nahe Angeh\u00f6rige oder einen nahen Angeh\u00f6rigen in h\u00e4uslicher Umgebung pflegen, haben Anspruch auf Pflegezeit. Es handelt sich um eine vom Arbeitgeber nicht bezahlte vollst\u00e4ndige oder teilweise Freistellung von der Arbeitsleistung f\u00fcr die Dauer von bis zu sechs Monaten. Bei minderj\u00e4hrigen pflegebe\u00add\u00fcrf\u00adtigen nahen Angeh\u00f6rigen besteht ein Anspruch auf Freistellung auch bei au\u00dferh\u00e4us\u00adlicher Betreuung. Ferner sind Besch\u00e4ftigte zur Begleitung eines nahen Angeh\u00f6rigen in der letzten Lebensphase, zum Beispiel in einem Hospiz, freizustellen (bis zu drei Monate). Der Anspruch gilt f\u00fcr alle Pflegegrade. Der Anspruch besteht nur gegen\u00fcber Arbeitgebern mit mehr als 15 Besch\u00e4ftigten. Besch\u00e4ftigte in Betrieben mit 15 oder weniger Besch\u00e4ftigten haben zwar keinen Anspruch gegen\u00fcber ihrem Arbeitgeber, k\u00f6nnen aber auf freiwilliger Basis mit ihrem Arbeitgeber eine Pflegezeit vereinbaren. Als nahe Angeh\u00f6rige gelten: Gro\u00dfeltern, Eltern, Schwiegereltern, Stiefeltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner in einer ehe\u00e4hnlichen oder lebenspartnerschafts\u00e4hnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten, Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Lebenspart\u00adner, Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder, die Kinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwiegerkinder und Enkelkinder.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u2022 Ank\u00fcndigung und Vereinbarung der Pflegezeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Pflegezeit muss gegen\u00fcber dem Arbeitgeber zehn Arbeitstage, bevor sie in Anspruch genommen wird, schriftlich angek\u00fcndigt werden. Gleichzeitig muss erkl\u00e4rt werden, f\u00fcr welchen Zeitraum und in welchem Umfang die Freistellung von der Arbeitsleistung in Anspruch genommen werden soll. Bei einer teilweisen Freistellung ist auch die gew\u00fcnschte Verteilung der Arbeitszeit anzugeben. Wenn Pflegezeit in Teilzeit in Anspruch genommen werden soll, m\u00fcssen die Arbeitsvertragsparteien eine schriftliche Vereinbarung \u00fcber die Verringerung und die Verteilung der Arbeitszeit treffen. Der Arbeitgeber hat den W\u00fcnschen der Besch\u00e4ftigten zu entsprechen, wenn dem keine dringenden betrieblichen Gr\u00fcnde ent\u00adgegen\u00adstehen. Die Pflegebed\u00fcrftigkeit der oder des nahen Angeh\u00f6rigen muss dem Arbeitgeber durch eine Bescheinigung der Pflegekasse oder des Medizinischen Dienstes nachgewiesen werden. Bei in der privaten Pflege-Pflichtversicherung versicherten Pflegebed\u00fcrf\u00adtigen ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen. F\u00fcr die Vereinbarung einer Pflegezeit in Kleinbe\u00adtrieben im Sinne des PflegeZG (15 oder weniger Besch\u00e4ftigte) sind keine Fristen einzuhalten. Hier haben Arbeitgeber entsprechende Antr\u00e4ge der Besch\u00e4ftigten auf Pflegezeit innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Antrags zu beantworten und im Fall der Ablehnung zu begr\u00fcnden (\u00a7 3 Abs. 6a PflegeZG).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u2022 Verl\u00e4ngerung und Beendigung der Pflegezeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Eine f\u00fcr eine k\u00fcrzere Zeit als sechs Monate in Anspruch genommene oder vereinbarte Pflegezeit kann bis zur H\u00f6chstdauer verl\u00e4ngert werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt. Eine entsprechende Verl\u00e4ngerung kann verlangt werden, wenn ein vorgesehener Wechsel in der Person des Pflegenden aus einem wichtigen Grund nicht erfolgen kann. Die Pflegezeit endet vor Ablauf des in Anspruch genommenen Zeitraums mit einer \u00dcbergangsfrist von vier Wochen, wenn die oder der nahe Angeh\u00f6rige nicht mehr pflegebed\u00fcrftig ist oder die Pflege des nahen Angeh\u00f6rigen unm\u00f6glich oder unzumutbar ist. Im \u00dcbrigen kann die Pflegezeit nur vorzeitig beendet werden, wenn der Arbeitgeber zustimmt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u2022 Kann die Pflegezeit auch mit der Familienpflegezeit kombiniert werden?<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Alle Freistellungsm\u00f6glichkeiten nach dem Pflegezeitgesetz und dem Familienpflegezeit\u00adgesetz k\u00f6nnen miteinander kombiniert werden. Sie m\u00fcssen aber nahtlos aneinander anschlie\u00dfen. Ihre Gesamtdauer betr\u00e4gt h\u00f6chstens 24 Monate. Die jeweiligen Ank\u00fcndigungs\u00adfristen sowie die unterschiedlichen Anspr\u00fcche je nach Gr\u00f6\u00dfe des Arbeitgebers sind zu beachten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u2022 Soziale Absicherung w\u00e4hrend der Pflegezeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Kranken- und Pflegeversicherungsschutz bleibt in der Regel w\u00e4hrend der Pflegezeit erhalten, da in dieser Zeit regelm\u00e4\u00dfig eine Familienversicherung besteht. Sollte diese M\u00f6glichkeit nicht gegeben sein, muss sich die Pflegeperson freiwillig in der Krankenver\u00adsiche\u00adrung weiterversichern und daf\u00fcr in der Regel den Mindestbeitrag zahlen. Mit der Krankenver\u00adsiche\u00adrung ist automatisch auch die Pflegeversicherung gew\u00e4hrleistet. Auf Antrag erstattet die Pflegeversicherung f\u00fcr alle Pflegegrade den Beitrag f\u00fcr die Kranken- und Pflegeversicherung bis zur H\u00f6he des Mindestbeitrages. Die notwendigen Beitr\u00e4ge werden von der Pflegekasse \u00fcbernommen. Eine private Kranken- und Pflege-Pflichtversicherung bleibt grunds\u00e4tzlich w\u00e4hrend der Pflegezeit bestehen. Auf Antrag \u00fcbernimmt die Pflege\u00adkasse oder das private Pflegeversicherungsunternehmen der pflegebed\u00fcrftigen Person in allen Pflegegraden den Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung bis zur H\u00f6he des Mindestbeitrags wie bei den Sozialversicherten.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">W\u00e4hrend der Pflegezeit ist die Pflegeperson rentenversichert, wenn sie eine oder mehrere pflegebed\u00fcrftige Personen des Pflegegrades 2 bis 5 mindestens zehn Stunden in der Woche, verteilt auf regelm\u00e4\u00dfig mindestens zwei Tage in der Woche, pflegt und nicht mehr als 30 Stunden w\u00f6chentlich berufst\u00e4tig ist. Wird die Arbeitszeit w\u00e4hrend der Pflegezeit lediglich reduziert, zahlt der Arbeitgeber zudem die Beitr\u00e4ge zur Rentenversicherung auf Basis des reduzierten Arbeitsentgelts weiter.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">W\u00e4hrend einer Pflegezeit mit nur teilweiser Freistellung besteht der Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung grunds\u00e4tzlich im Rahmen des Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisses fort. Bei einer vollst\u00e4ndigen Freistellung ist die Pflegeperson w\u00e4hrend der Pflegezeit versiche\u00adrungspflichtig, wenn sie einen Pflegebed\u00fcrftigen mit mindestens Pflegegrad 2 in einem zeitlichen Umfang von mindestens zehn Stunden w\u00f6chentlich, verteilt auf regelm\u00e4\u00dfig mindestens zwei Tage in der Woche, pflegt. Weitere Voraussetzung ist, dass die Pflegeper\u00adson in der Arbeitslosenversicherung bereits unmittelbar vor Aufnahme der Pfleget\u00e4tigkeit versicherungspflichtig war oder Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">W\u00e4hrend der Pflegezeit besteht wie bei allen Pflegepersonen, die eine oder mehrere pflegebed\u00fcrftige Personen des Pflegegrades 2 bis 5 mindestens zehn Stunden in der Woche, verteilt auf regelm\u00e4\u00dfig mindestens zwei Tage in der Woche, pflegen, beitragsfreier gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Besch\u00e4ftigten genie\u00dfen von der Ank\u00fcndigung \u2013 h\u00f6chstens jedoch zw\u00f6lf Wochen vor dem angek\u00fcndigten Beginn \u2013 bis zur Beendigung der Pflegezeit einen besonderen K\u00fcndigungs\u00adschutz. Eine K\u00fcndigung ist dann nur in Ausnahmef\u00e4llen m\u00f6glich. Ob es sich um einen Ausnahmefall handelt, entscheidet die jeweils zust\u00e4ndige oberste Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Arbeitsschutz oder eine von ihr bestimmte Stelle.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u2022 F\u00f6rderung w\u00e4hrend der Pflegezeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Besch\u00e4ftigte, die sich nach dem Pflegezeitgesetz f\u00fcr eine bis zu sechsmonatige teilweise oder vollst\u00e4ndige Freistellung entscheiden, haben Anspruch auf F\u00f6rderung durch ein zinsloses Darlehen; dies gilt auch bei Inanspruchnahme der Familienpflegezeit. Das Darlehen kann beim Bundesamt f\u00fcr Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden (www.bafza.de). Es wird in monatlichen Raten ausgezahlt und deckt grunds\u00e4tzlich die H\u00e4lfte des durch die Arbeitszeitreduzierung fehlenden Nettogehalts ab.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Auf entsprechenden Antrag kann auch eine niedrigere monatliche Darlehensrate in Anspruch genommen werden (Mindesth\u00f6he: 50 Euro). In F\u00e4llen, in denen eine vollst\u00e4ndige Freistellung nach dem Pflegezeitgesetz in Anspruch genommen wird, ist die Darlehensrate im \u00dcbrigen auf den Betrag begrenzt, der bei einer durchschnittlichen Arbeitszeit w\u00e4hrend der Familien\u00adpflegezeit von 15 Wochenstunden zu gew\u00e4hren ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Sofern in kleineren Unternehmen kein Anspruch auf Freistellung besteht, kann eine Frei\u00adstellung auf freiwilliger Basis mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. In diesem Fall besteht ebenfalls Anspruch auf F\u00f6rderung durch ein zinsloses Darlehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Das Recht auf Familienpflegezeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Besch\u00e4ftigte haben einen Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit, das hei\u00dft, sie k\u00f6nnen sich f\u00fcr einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstun\u00adden im Durchschnitt eines Jahres teilweise f\u00fcr die Pflege in h\u00e4uslicher Umgebung einer beziehungsweise eines pflegebed\u00fcrftigen nahen Angeh\u00f6rigen (Pflegegrade 1 bis 5) freistellen lassen. Ein Anspruch auf teilweise Freistellung besteht auch f\u00fcr die au\u00dferh\u00e4us\u00adliche Betreuung von minderj\u00e4hrigen pflegebed\u00fcrftigen nahen Angeh\u00f6rigen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Rechtsanspruch findet nur Anwendung gegen\u00fcber Arbeitgebern mit mehr als 25 Besch\u00e4f\u00adtigten ausschlie\u00dflich der zu ihrer Berufsbildung Besch\u00e4ftigten. Die Ank\u00fcndigungsfrist f\u00fcr die Freistellung betr\u00e4gt acht Wochen. Gleichzeitig ist zu erkl\u00e4ren, f\u00fcr welchen Zeitraum und in welchem Umfang innerhalb der Gesamtdauer die Freistellung von der Arbeitsleistung in Anspruch genommen werden soll. Dabei ist auch die gew\u00fcnschte Verteilung der Arbeitszeit anzugeben. Arbeitgeber und Besch\u00e4ftigte haben \u00fcber die Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Hierbei hat der Arbeitgeber den W\u00fcnschen der Besch\u00e4ftigten zu entsprechen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gr\u00fcnde dem entgegenstehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u2022 Ank\u00fcndigung und Vereinbarung der Familienpflegezeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der Rechtsanspruch findet nur Anwendung gegen\u00fcber Arbeitgebern mit mehr als 25 Besch\u00e4ftigten ausschlie\u00dflich der zu ihrer Berufsbildung Besch\u00e4ftigten. Die Ank\u00fcndigungsfrist f\u00fcr die Freistellung betr\u00e4gt acht Wochen. Gleichzeitig ist zu erkl\u00e4ren, f\u00fcr welchen Zeitraum und in welchem Umfang innerhalb der Gesamtdauer die Freistellung von der Arbeitsleistung in Anspruch genommen werden soll. Dabei ist auch die gew\u00fcnschte Verteilung der Arbeitszeit anzugeben. Arbeitgeber und Besch\u00e4ftigte haben \u00fcber die Verringerung und Verteilung der Arbeitszeit eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Hierbei hat der Arbeitgeber den W\u00fcnschen der Besch\u00e4ftigten zu entsprechen, es sei denn, dass dringende betriebliche Gr\u00fcnde dem entgegenstehen. In kleineren Betrieben (weniger als 25 Besch\u00e4ftigte ausschlie\u00dflich der zu ihrer Berufsbildung Besch\u00e4ftigten) k\u00f6nnen Besch\u00e4ftigte auf freiwilliger Basis eine Familien\u00adpflegezeit mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren (\u00a7 2a Abs. 5a FPfZG). Hier sind Arbeitgeber verpflichtet, Antr\u00e4ge der Besch\u00e4ftigten auf Familienpflegezeit innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Antrags zu beantworten und eine gegebenenfalls erfolgte Ableh\u00adnung zu begr\u00fcnden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u2022 Soziale Absicherung w\u00e4hrend der Familienpflegezeit\/besonderer K\u00fcndigungsschutz <\/strong><strong><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">W\u00e4hrend der Familienpflegezeit zahlt der Arbeitgeber die Beitr\u00e4ge zur Rentenversicherung auf Basis des reduzierten Arbeitsentgelts weiter. Zus\u00e4tzlich \u00fcberweist die Pflegekasse an die Rentenversicherung w\u00e4hrend der Familienpflegezeit f\u00fcr die geleistete Pflege Beitr\u00e4ge, wenn der Pflegeaufwand f\u00fcr eine oder mehrere pflegebed\u00fcrftige Personen der Pflegegrade 2 bis 5 mindestens zehn Stunden w\u00f6chentlich, verteilt auf regelm\u00e4\u00dfig mindestens zwei Tage in der Woche, und die Erwerbst\u00e4tigkeit h\u00f6chstens 30 Stunden pro Woche betr\u00e4gt. Die Rentenan\u00adspr\u00fcche steigen mit der H\u00f6he des Pflegegrades der zu pflegenden Person, sodass sie im Ergebnis je nach Pflegegrad ein Niveau erreichen k\u00f6nnen, das einer Vollbesch\u00e4ftigung ent\u00adspricht. Ausk\u00fcnfte, wie sich die Familienpflegezeit auf die H\u00f6he des Rentenanspruchs im Einzelfall auswirkt, erteilt der zust\u00e4ndige Rentenversicherungstr\u00e4ger. In der Arbeitslosenver\u00adsicherung besteht der Versicherungsschutz w\u00e4hrend einer Familienpflegezeit grunds\u00e4tzlich im Rahmen des Besch\u00e4ftigungsverh\u00e4ltnisses fort. W\u00e4hrend der Familienpflegezeit besteht wie f\u00fcr alle Pflegepersonen, die eine oder mehrere pflegebed\u00fcrftige Personen der Pflegegrade 2 bis 5 mindestens zehn Stunden w\u00f6chentlich, verteilt auf regelm\u00e4\u00dfig mindestens zwei Tage in der Woche, pflegen, beitragsfreier gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die Besch\u00e4ftigten genie\u00dfen von der Ank\u00fcndigung \u2013 h\u00f6chstens jedoch ab zw\u00f6lf Wochen vor dem angek\u00fcndigten Beginn \u2013 bis zur Beendigung der Freistellung nach dem Familienpflege\u00adzeitgesetz einen besonderen K\u00fcndigungsschutz. F\u00fcr die vereinbarte Familienpflegezeit in Kleinbetrieben besteht K\u00fcndigungsschutz f\u00fcr die Zeit der Freistellung. Eine K\u00fcndigung ist dann nur in besonderen Ausnahmef\u00e4llen m\u00f6glich. Ob es sich um einen Ausnahmefall handelt, entscheidet die jeweils zust\u00e4ndige Landesbeh\u00f6rde f\u00fcr Arbeitsschutz oder die von ihr bestimmte Stelle.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>\u2022 F\u00f6rderung w\u00e4hrend der Familienpflegezeit<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Besch\u00e4ftigte haben w\u00e4hrend der Freistellung nach dem Familienpflegezeitgesetz Anspruch auf F\u00f6rderung durch ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt f\u00fcr Familie und zivilge\u00adsellschaftliche Aufgaben (www.bafza.de). Das Darlehen wird in H\u00f6he der H\u00e4lfte der Differenz zwischen den pauschalierten Nettoentgelten vor und w\u00e4hrend der Freistellung gew\u00e4hrt. Besch\u00e4ftigte k\u00f6nnen sich auch f\u00fcr einen geringeren Darlehensbetrag entscheiden, wobei die monatliche Darlehensrate mindestens 50 Euro betragen muss. Wird eine Freistellung auf freiwilliger Basis vereinbart, ist ebenfalls eine F\u00f6rderung m\u00f6glich. Eine Berechnungshilfe bietet der Familienpflegezeitrechner, der zusammen mit weiteren Informationen und Antragsformularen auf der Internetseite www.wege-zur-pflege.de\/start zu finden ist.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a><strong>\u2022 Pflegezeit und Familienpflegezeit f\u00fcr Beamtinnen und Beamte<\/strong><\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr die Beamtinnen und Beamten gelten die jeweiligen beamtenrechtlichen Regelungen des Bundes beziehungsweise der L\u00e4nder. Mit dem \"Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf f\u00fcr Beamtinnen und Beamte des Bundes sowie Soldatinnen und Soldaten\" wurden 2016 die genannten Regelungen, die f\u00fcr die Privatwirtschaft und f\u00fcr Tarifbesch\u00e4ftigte gelten, im Wesentlichen wirkungsgleich im Beamten- und Soldatenbereich nachvollzogen. Es wurde ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit und Pflegezeit eingef\u00fchrt, und es kann auch ein Vorschuss in Anspruch genommen werden, um w\u00e4hrend der (teilweisen) Freistellung den Lebensunterhalt besser bew\u00e4ltigen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Kombination von Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz und nach dem Familienpflegezeitgesetz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Pflegende nahe Angeh\u00f6rige k\u00f6nnen Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz und nach dem Familienpflegezeitgesetz auch kombiniert in Anspruch nehmen. Die Gesamtdauer aller Freistellungsm\u00f6glichkeiten betr\u00e4gt zusammen h\u00f6chstens 24 Monate. Nahe Angeh\u00f6rige k\u00f6nnen die Freistellungen auch parallel oder nacheinander in Anspruch nehmen und sich so die Pflege partnerschaftlich teilen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Kurzzeitige Arbeitsverhinderung und Pflegeunterst\u00fctzungsgeld<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Besch\u00e4ftigte im Sinne des \u00a7 7 Abs. 1 PflegeZG haben das Recht, bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernzubleiben, wenn dies erforderlich ist, um f\u00fcr einen pflegebed\u00fcrftigen Angeh\u00f6rigen in einer akut auftretenden Pflegesituation eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder eine pflegerische Versorgung in dieser Zeit sicherzustellen. Angeh\u00f6rigen wird hiermit unter anderem geholfen, kurzfristig eine Pflege zu organisieren, zum Beispiel nach einem Schlaganfall, sofern dieser (voraussichtlich) eine Pflegebed\u00fcrftigkeit nach sich zieht. Besch\u00e4ftigte sind verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre Verhinderung an der Arbeitsleistung und deren voraussichtliche Dauer unverz\u00fcglich \u2013 das hei\u00dft ohne schuldhaftes Z\u00f6gern \u2013 mitzu\u00adteilen. Auf Verlangen des Arbeitgebers muss eine \u00e4rztliche Bescheinigung \u00fcber die Pflegebe\u00add\u00fcrf\u00adtig\u00adkeit des nahen Angeh\u00f6rigen und die Erforderlichkeit des Fernbleibens von der Arbeit zum Zwecke der Organisation der bedarfsgerechten Pflege beziehungsweise der Sicher\u00adstellung der pflegerischen Versorgung vorgelegt werden. Das Recht nach \u00a7 2 Abs. 1 PflegeZG haben alle Besch\u00e4ftigten unabh\u00e4ngig von der Anzahl der beim Arbeitgeber Besch\u00e4ftigten. Der Schutz in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung bleibt bestehen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Pflegeunterst\u00fctzungsgeld<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Als Ausgleich f\u00fcr entgangenes Arbeitsentgelt bei einer solchen \"kurzzeitigen Arbeits\u00adver\u00adhinderung\" k\u00f6nnen Besch\u00e4ftigte ein auf insgesamt bis zu zehn Arbeitstage je pflegebed\u00fcrftige Person begrenztes sogenanntes Pflegeunterst\u00fctzungsgeld in Anspruch nehmen. Dies gilt f\u00fcr die Pflege von pflegebed\u00fcrftigen Personen aller Pflegegrade. Dabei handelt es sich um eine Entgeltersatzleistung. Als Brutto-Pflegeunterst\u00fctzungsgeld werden 90 Prozent (bei Bezug beitragspflichtiger Einmalzahlungen in den letzten zw\u00f6lf Monaten vor der Freistellung 100 Prozent) des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts gezahlt. Wenn mehrere Besch\u00e4ftigte ihren Anspruch auf kurzzeitige Arbeitsverhinderung zugunsten derselben pflegebed\u00fcrftigen Person geltend machen, ist ihr Anspruch auf Pflegeunterst\u00fctzungsgeld zusammen auf insge\u00adsamt bis zu zehn Arbeitstage begrenzt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Auf Wunsch findet die Schulung auch in der h\u00e4uslichen Umgebung der bezie\u00adhungsweise des Pflegebed\u00fcrftigen statt. Zudem haben pflegende Angeh\u00f6rige die M\u00f6glichkeit, Online-Pflegekurse zu besuchen.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Das Pflegeunterst\u00fctzungsgeld ist unverz\u00fcglich bei der Pflegekasse beziehungsweise dem privaten Pflegeversicherungsunternehmen der oder des pflegebed\u00fcrftigen nahen Ange\u00adh\u00f6rigen zu beantragen. Wenn ein entsprechender Antrag gestellt wird, ist die \u00e4rztliche Bescheini\u00adgung \u00fcber die (voraussichtliche) Pflegebed\u00fcrftigkeit der beziehungsweise des Angeh\u00f6rigen bei der Pflegekasse oder beim privaten Pflegeversicherungsunternehmen einzu\u00adreichen. Der Arbeitgeber ist zur Fortzahlung der Verg\u00fctung nur verpflichtet, soweit sich eine solche Verpflichtung aus anderen gesetzlichen Vorschriften oder aufgrund einer Verein\u00adbarung ergibt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Stand: 4. April 2023<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Urheber: Bundesministerium f\u00fcr Gesundheit<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><strong>Nicht f\u00fcr die kommerzielle Nutzung bestimmt!<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Bundesministerium f\u00fcr Gesundheit<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Friedrichstra\u00dfe 108, 10117 Berlin<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Postanschrift: 11055 Berlin<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"https:\/\/www.bundesgesundheitsministerium.de\/\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/www.bundesgesundheitsministerium.de\/\">www.bundesgesundheitsministerium.de<\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"https:\/\/twitter.com\/BMG_Bund\">www.twitter.com\/BMG_Bund<\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"https:\/\/www.facebook.com\/bmg.bund\/\">www.facebook.com\/BMG.Bund<\/a><\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Stand: 15.06.2023<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Zusammengestellt von Angela Hennig<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\"><a href=\"https:\/\/www.ekd.de\/schwerbehindertenvertretung-ekd-40946.htm\" data-type=\"link\" data-id=\"https:\/\/www.ekd.de\/schwerbehindertenvertretung-ekd-40946.htm\">Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen im Kirchenamt der EKD<\/a><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Liebe Kolleginnen und Kollegen, leider kommen wir von jetzt auf sofort in die Lage, dass Angeh\u00f6rige auf Pflege oder Hilfe angewiesen sind. Da hat man nicht lange Zeit, nach den gesetzlichen Regelungen zu suchen. Deshalb habe ich mich nach den aktuellen Regelungen im Personalreferat erkundigt. Es gibt eine Regelung in der DVO.EKD \u00a7 15 sowie <a href=\"https:\/\/mav.ekd.de\/?p=399\" class=\"more-link\">...weiterlesen<span class=\"screen-reader-text\"> \"Infos f\u00fcr pflegende Angeh\u00f6rige\"<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":5,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-399","post","type-post","status-publish","format-standard","category-allgemein","h-entry","hentry","h-as-article"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/mav.ekd.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/399","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/mav.ekd.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/mav.ekd.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mav.ekd.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/5"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mav.ekd.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=399"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/mav.ekd.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/399\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":401,"href":"https:\/\/mav.ekd.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/399\/revisions\/401"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/mav.ekd.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=399"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/mav.ekd.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=399"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/mav.ekd.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=399"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}