{"id":250,"date":"2022-01-26T08:20:41","date_gmt":"2022-01-26T07:20:41","guid":{"rendered":"https:\/\/mav.ekd.de\/?p=250"},"modified":"2023-03-03T09:31:45","modified_gmt":"2023-03-03T08:31:45","slug":"beteiligungsrechte-der-mitarbeitervertretung-teil-ii","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/mav.ekd.de\/?p=250","title":{"rendered":"Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretung  Teil II"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Teil II: Die Eingeschr\u00e4nkte Mitbestimmung (\u00a7 41 MVG-EKD)<br><br>Grundsatz: Die MAV darf in F\u00e4llen der eingeschr\u00e4nkten Mitbestimmung ihre Zustimmung nur verweigern, wenn<br>a.\tdie Ma\u00dfnahme gegen eine Rechtsvorschrift, eine Vertragsbestimmung, eine Dienstvereinbarung, eine Verwaltungsanordnung, eine andere bindende Bestim-mung oder eine rechtskr\u00e4ftige gerichtliche Entscheidung verst\u00f6\u00dft,<br>b.\tdie durch Tatsachen begr\u00fcndete Besorgnis besteht, dass der oder die durch die Ma\u00dfnahme betroffene oder andere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen benachteiligt werden, ohne dass dies aus dienstlichen oder pers\u00f6nlichen Gr\u00fcnden gerechtfertigt ist,<br>c.\tdie durch Tatsachen begr\u00fcndete Besorgnis besteht, dass eine Einstellung zur St\u00f6-rung des Friedens in der Dienststelle f\u00fchrt.<br>Es werden unterschieden F\u00e4lle der eingeschr\u00e4nkten Mitbestimmung in Personalange-legenheiten der privatrechtlich angestellten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie F\u00e4lle der eingeschr\u00e4nkten Mitbestimmung in Personalangelegenheiten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in \u00f6ffentlich-rechtlichen Dienstverh\u00e4ltnissen.<br>Dies sind im Einzelnen: <br>a.\tEinstellung,<br>b.\tordentliche K\u00fcndigung nach Ablauf der Probezeit (hier darf die MAV ihre Zustim-mung nur verweigern, wenn die K\u00fcndigung gegen eine Rechtsvorschrift, eine ar-beitsrechtliche Regelung, eine andere bindende Bestimmung oder eine rechtskr\u00e4f-tige gerichtliche Entscheidung verst\u00f6\u00dft),<br>c.\tEingruppierung,<br>d.\t\u00dcbertragung einer h\u00f6her oder niedriger bewerteten T\u00e4tigkeit von mehr als drei Monaten Dauer,<br>e.\tdauernde \u00dcbertragung einer T\u00e4tigkeit, die einen Anspruch auf Zahlung einer Zula-ge ausl\u00f6st, sowie Widerruf einer solchen \u00dcbertragung,<br>f.\tUmsetzung innerhalb einer Dienststelle unter gleichzeitigem Ortswechsel,<br>g.\tVersetzung oder Abordnung zu einer anderen Dienststelle von mehr als drei Mona-ten Dauer, wobei in diesen F\u00e4llen die MAV der aufnehmenden Dienststelle unbe-schadet des Mitberatungsrechts nach \u00a7 46 Buchstabe d mitbestimmt,<br>h.\tWeiterbesch\u00e4ftigung \u00fcber die Altersgrenze hinaus,<br>i.\tAnordnungen, welche die Freiheit in der Wahl der Wohnung beschr\u00e4nken,<br>j.\tUntersagung einer Nebent\u00e4tigkeit sowie Versagung und Widerruf der Genehmi-gung einer Nebent\u00e4tigkeit,<br>k.\tAblehnung eines Antrages auf Erm\u00e4\u00dfigung der Arbeitszeit oder Beurlaubung<br>bzw.:<br>l.\tUmwandlung des Kirchenbeamtenverh\u00e4ltnisses in ein solches anderer Art,<br>m.\tAblehnung eines Antrages auf Erm\u00e4\u00dfigung der Arbeitszeit oder Beurlaubung in be-sonderen F\u00e4llen,<br>n.\tVerl\u00e4ngerung der Probezeit,<br>o.\tBef\u00f6rderung,<br>p.\t\u00dcbertragung eines anderen Amtes, das mit einer Zulage ausgestattet ist,<br>q.\t\u00dcbertragung eines anderen Amtes mit h\u00f6herem Endgrundgehalt ohne \u00c4nderung der Amtsbezeichnung oder \u00dcbertragung eines anderen Amtes mit gleichem End-grundgehalt mit \u00c4nderung der Amtsbezeichnung,<br>r.\tZulassung zum Aufstiegsverfahren, Verleihung eines anderen Amtes mit anderer Amtsbezeichnung beim Wechsel der Laufbahngruppe,<br>s.\tdauernde \u00dcbertragung eines h\u00f6her oder niedriger bewerteten Dienstpostens,<br>t.\tVersetzung, Zuweisung oder Abordnung von mehr als drei Monaten Dauer zu einer anderen Dienststelle oder einem anderen Dienstherrn im Geltungsbereich dieses Kirchengesetzes, wobei in diesen F\u00e4llen die MAV der aufnehmenden Dienststelle unbeschadet des Mitberatungsrechts nach \u00a7 46 Buchstabe d mitbestimmt,<br>u.\tHinausschieben des Eintritts in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze,<br>v.\tEntlassung aus dem Kirchenbeamtenverh\u00e4ltnis auf Probe oder auf Widerruf, wenn die Entlassung nicht beantragt worden ist,<br>w.\tvorzeitige Versetzung in den Ruhestand gegen den Willen des Kirchenbeamten oder der Kirchenbeamtin,<br>x.\tVersetzung in den Wartestand oder einstweiligen Ruhestand gegen den Willen des Kirchenbeamten oder der Kirchenbeamtin.<br>Die MAV ist nicht zu beteiligen in Personalangelegenheiten der Personen nach \u00a7 4 MVG-EKD (Dienststellenleitungen) - mit Ausnahme der von der MAV nach Gesetz oder Satzung in leitende Organe entsandten Mitglieder. Es findet zu dem keine Beteiligung in den Per-sonalangelegenheiten der Personen statt, die im pfarramtlichen Dienst und in der Ausbil-dung oder Vorbereitung dazu stehen; dies gilt ebenfalls f\u00fcr die Personalangelegenheiten der Lehrenden an kirchlichen Hochschulen oder Fachhochschulen.<br><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Teil II: Die Eingeschr\u00e4nkte Mitbestimmung (\u00a7 41 MVG-EKD) Grundsatz: Die MAV darf in F\u00e4llen der eingeschr\u00e4nkten Mitbestimmung ihre Zustimmung nur verweigern, wenna. die Ma\u00dfnahme gegen eine Rechtsvorschrift, eine Vertragsbestimmung, eine Dienstvereinbarung, eine Verwaltungsanordnung, eine andere bindende Bestim-mung oder eine rechtskr\u00e4ftige gerichtliche Entscheidung verst\u00f6\u00dft,b. die durch Tatsachen begr\u00fcndete Besorgnis besteht, dass der oder die durch die <a href=\"https:\/\/mav.ekd.de\/?p=250\" class=\"more-link\">...weiterlesen<span class=\"screen-reader-text\"> \"Beteiligungsrechte der Mitarbeitervertretung  Teil II\"<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1],"tags":[],"class_list":["post-250","post","type-post","status-publish","format-standard","category-allgemein","h-entry","hentry","h-as-article"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/mav.ekd.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/250","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/mav.ekd.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/mav.ekd.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mav.ekd.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/mav.ekd.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=250"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/mav.ekd.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/250\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":253,"href":"https:\/\/mav.ekd.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/250\/revisions\/253"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/mav.ekd.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=250"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/mav.ekd.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=250"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/mav.ekd.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=250"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}