Am 12.02.2025 fand das erste von zwei Angeboten einer „Erste-Hilfe-Ausbildung/betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung“ im Kirchenamt statt.
Von 08:30 bis 15:30 Uhr schulte Herr Leitenberger von den Johannitern knapp 20 Mitarbeitende. In den letzten Jahren hat sich die Ausbildung zum Ersthelfenden verändert und weiterentwickelt. Einige Handlungsempfehlungen, die vor 20 Jahren galten, sind längst überholt und wurden stetig vereinfacht. Ziel ist, die Hemmschwelle für eine aktive Hilfe möglichst gering zu halten. Mit klaren und einfachen Handlungsempfehlungen soll dies besser möglich sein. Wo viel überlegt werden muss, geht wertvolle Zeit verloren. Zum Beispiel wird heute auf eine Beatmung beim Herz-Kreislauf-Stillstand durch Ersthelfende verzichtet. Viel wichtiger ist die schnelle und konsequente Herzdruck-Massage. Dies so lange, bis der Rettungsdienst eingetroffen ist. Eine Ermutigung für alle Kolleg*innen: Frischen Sie Ihre Kenntnisse auf und bekommen dadurch mehr Sicherheit. Wir alle können Leben retten, wenn wir etwas tun!
Für die Arbeit im Kirchenamt, möchten wir Ihnen bei der Gelegenheit noch wichtige Hinweise geben. Im Erdgeschoss befindet sich unser Sanitätsraum (gegenüber den Toiletten und um die Ecke der Fahrstühle). Dort befindet sich ein Defibrillator, ein Erste-Hilfe-Koffer und weitere Utensilien zur Ersthilfe. Schauen Sie gern einmal in den Raum hinein, damit Sie diesen im Notfall schnell finden. Der Defibrillator wird regelmäßig auf Funktionalität geprüft. Alles, was man für die Anwendung benötigt, ist in dem Koffer und der anhängenden Tasche vorhanden.
Weitere Erste-Hilfe-Koffer finden Sie auf jeder Etage, meist in Nähe der Teeküchen oder im Treppenhaus. Schauen Sie auch hier, wo sich in Ihrem Arbeitsbereich der nächste Erste-Hilfe-Koffer befindet, um ggf. schnell handeln zu können. In diesem Bereich finden Sie auch das der Erste-Hilfe-Leistungen Meldeblock. Dieser hat das ehemalige und vielen bekannte „Verbandbuch“ abgelöst. Bitte nutzen Sie die Meldeblöcke unbedingt auch bei kleinen Verletzungen, wie z. B. bei dem häufig vorkommenden „Papierschnitt“ am Kopierer. Auch kleinste Verletzungen können schlimmstenfalls zu einer schwerwiegenden Sepsis führen. Im Versicherungsfall steht den Betroffenen nach Meldung die VBG (gesetzliche Unfallversicherung) mit umfassenden Leistungen zur Seite und unterstützt aktiv bei der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation. Das ausgefüllte Dokument gehört ins Personalreferat. Ein Unfall einer/s Beamt*in ist im Personalreferat zu melden, da die VGB hier nicht zuständig wäre.
Bleiben Sie gesund und merken Sie sich gern den so wichtigen Leitspruch bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand:
PRÜFEN (Atmung vorhanden? Prüfung durch Handauflage auf dem Bauch und einige Atemzüge warten, ob eine Atmung vorliegt)
RUFEN (112 anrufen oder anrufen lassen!)
DRÜCKEN (Beginn der Herzdruck-Massage)