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Bei der Mitarbeitendenversammlung im Juni 2025 hatte ein Vertreter der Ev. Zusatzversorgungskasse (EZVK) die Versorgungskasse und die Zusatzversorgung EZVKGrund, die jeder privatrechtlich Beschäftigte der EKD ab Eintritt in den Ruhestand erhält, vorgestellt. Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, während des Berufslebens selbst private Altersvorsorge zu betreiben. Eine besonders lohnende Möglichkeit besteht in dem Angebot „EZVKPlus“. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Versicherung, die auf dem Prinzip der Entgeltumwandlung basiert und staatlich gefördert wird. Eine Kurzinformation hierzu finden Sie auf der MAV-Seite im KIS.

Für individuelle Beratungen zu „EZVKPlus“ wurde noch im Juni ein erster Beratungstag im Kirchenamt angeboten. Aufgrund der sehr großen Nachfrage wurden weitere Beratungstermine an vier Beratungstagen in den Monaten Juli, August und September terminiert, die innerhalb kürzester Zeit alle vergeben waren. Derzeit befinden wir uns in Gesprächen mit der EZVK über weitere Beratungsangebote, über die wir in Kürze informieren werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Sommerferien haben begonnen – auch die Mitglieder der MAV starten nach und nach in ihren wohlverdienten Urlaub.

Damit Ihre Anliegen in dieser Zeit zuverlässig bearbeitet werden, bitten wir Sie, Ihre Anfragen zentral an MAV@ekd.de zu senden. So stellen wir sicher, dass nichts verloren geht.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis – und Ihnen allen eine erholsame und sonnige Sommerzeit! 😊

Ihre/Eure MAV

Am 12.02.2025 fand das erste von zwei Angeboten einer „Erste-Hilfe-Ausbildung/betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung“ im Kirchenamt statt.

Von 08:30 bis 15:30 Uhr schulte Herr Leitenberger von den Johannitern knapp 20 Mitarbeitende. In den letzten Jahren hat sich die Ausbildung zum Ersthelfenden verändert und weiterentwickelt. Einige Handlungsempfehlungen, die vor 20 Jahren galten, sind längst überholt und wurden stetig vereinfacht. Ziel ist, die Hemmschwelle für eine aktive Hilfe möglichst gering zu halten. Mit klaren und einfachen Handlungsempfehlungen soll dies besser möglich sein. Wo viel überlegt werden muss, geht wertvolle Zeit verloren. Zum Beispiel wird heute auf eine Beatmung beim Herz-Kreislauf-Stillstand durch Ersthelfende verzichtet. Viel wichtiger ist die schnelle und konsequente Herzdruck-Massage. Dies so lange, bis der Rettungsdienst eingetroffen ist. Eine Ermutigung für alle Kolleg*innen: Frischen Sie Ihre Kenntnisse auf und bekommen dadurch mehr Sicherheit. Wir alle können Leben retten, wenn wir etwas tun!

Für die Arbeit im Kirchenamt, möchten wir Ihnen bei der Gelegenheit noch wichtige Hinweise geben. Im Erdgeschoss befindet sich unser Sanitätsraum (gegenüber den Toiletten und um die Ecke der Fahrstühle). Dort befindet sich ein Defibrillator, ein Erste-Hilfe-Koffer und weitere Utensilien zur Ersthilfe. Schauen Sie gern einmal in den Raum hinein, damit Sie diesen im Notfall schnell finden. Der Defibrillator wird regelmäßig auf Funktionalität geprüft. Alles, was man für die Anwendung benötigt, ist in dem Koffer und der anhängenden Tasche vorhanden.

Weitere Erste-Hilfe-Koffer finden Sie auf jeder Etage, meist in Nähe der Teeküchen oder im Treppenhaus. Schauen Sie auch hier, wo sich in Ihrem Arbeitsbereich der nächste Erste-Hilfe-Koffer befindet, um ggf. schnell handeln zu können. In diesem Bereich finden Sie auch das der Erste-Hilfe-Leistungen Meldeblock. Dieser hat das ehemalige und vielen bekannte „Verbandbuch“ abgelöst. Bitte nutzen Sie die Meldeblöcke unbedingt auch bei kleinen Verletzungen, wie z. B. bei dem häufig vorkommenden „Papierschnitt“ am Kopierer. Auch kleinste Verletzungen können schlimmstenfalls zu einer schwerwiegenden Sepsis führen. Im Versicherungsfall steht den Betroffenen nach Meldung die VBG (gesetzliche Unfallversicherung) mit umfassenden Leistungen zur Seite und unterstützt aktiv bei der medizinischen, beruflichen und sozialen Rehabilitation. Das ausgefüllte Dokument gehört ins Personalreferat. Ein Unfall einer/s Beamt*in ist im Personalreferat zu melden, da die VGB hier nicht zuständig wäre.

Bleiben Sie gesund und merken Sie sich gern den so wichtigen Leitspruch bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand:

PRÜFEN (Atmung vorhanden? Prüfung durch Handauflage auf dem Bauch und einige Atemzüge warten, ob eine Atmung vorliegt)

RUFEN (112 anrufen oder anrufen lassen!)

DRÜCKEN (Beginn der Herzdruck-Massage)

Seit dem 1. Dezember 2023 ist die Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beim Kirchenamt der EKD installiert und arbeitsfähig.
Wer kann melden?
Sie ist zuständig für Meldungen aus der EKD, sowie allen Gliedkirchen und verschiedenen nachgeordneten Bereichen, die sich der Meldestelle der EKD angeschlossen haben – mit Ausnahme zweier Landeskirchen, die jeweils eigene Meldestellen für ihre Zuständigkeitsbereiche betreiben.
Was kann gemeldet werden?
Gemeldet werden können beispielsweise Verstöße, die strafbewehrt (strafrechtlich relevantes Verhalten) oder bußgeldbewehrt sind (z.B. Geldwäsche, Vorgaben zum Umweltschutz oder zur Produktsicherheit). Nicht erfasst sind moralisch vorwerfbare, aber nicht rechtswidrige Handlungen.
Wie kann gemeldet werden?
Meldungen können digital abgegeben werden unter www.bkms-system.com/ekd. Durch die Einrichtung eines Postkastens bleiben Sie über den Fortgang Ihrer Meldung auf dem Laufenden und können ggf. weitere Informationen ergänzen. Es gibt die Möglichkeit einer namentliche oder auch einer anonymen Meldung.
Telefonisch ist die Meldestelle ebenfalls zu erreichen unter: 0511 2796 8200
Alle weiteren Informationen finden Sie unter: https://www.ekd.de/meldestelle-der-ekd-fuer-hinweise-und-beschwerden-84268.htm
Was ist bisher passiert?
2024 sind insgesamt ca. 50 Meldungen eingegangen. Der Großteil der Meldungen konnte bisher zügig abgearbeitet werden, da es sich dabei um Meldungen handelte, die nicht vom Anwendungsbereich des HinSchG umfasst waren (Mobbing, Ungleichbehandlung, Unzufriedenheit mit religiösen Handlungen). Ein kleiner Teil der Meldungen fiel in den Zuständigkeitsbereich der Meldestelle und wurde durch die Geschäftsstelle und die Prüfungskommission gemeinsam mit den landeskirchlichen Ansprechpersonen aufgearbeitet und es wurden entsprechend notwendige Maßnahmen eingeleitet.

Insgesamt haben 11 Sitzungen der Prüfungskommission stattgefunden. Ende des Jahres gab es zwei Infoveranstaltungen für die landeskirchlichen Ansprechpersonen zur besseren Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen der Meldestelle der EKD und den landeskirchlichen Ansprechpersonen.
Fragen?!
Sie können sich bei Fragen bezüglich der Meldestelle an die auf der Internetseite genannte Adresse – auch gern telefonisch – wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Autsch – so ein Mist!

… auch der schnöde Büroalltag birgt Gefahren für Leib und Leben!

Ein Arbeits- oder Dienstunfall kann immer passieren. Man hantiert mit Papier und schneidet sich an einer scharfen Blattseite, man stolpert auf der Treppe, klemmt sich den Finger in der Küche oder stößt sich an offenen Schranktüren, …

Ob kleine Blessur, kaum zu sehen oder „echter“ Unfall – wichtig ist es, sich hier richtig zu verhalten, denn bei Spätfolgen tritt die gesetzliche Unfallversicherung bzw. bei Beamt*innen der Dienstherr ein und reguliert den „Schaden“. Insbesondere, wenn es zu bleibenden Beschwerden kommt, können hier ohne diese Unterstützung unkalkulierbare Nachteile auf Sie zukommen.

Also:

  • Melden Sie jeden Unfall! Kirchenbeamt*innen finden in KIS weitergehende Informationen (Personal - Information Dienstunfall KirchenbeamtInnen - Alle Dokumente).
  • Unfälle können in der Arbeitsstätte, aber auch auf dem Weg von oder zur Arbeit/zum Dienst passieren – melden Sie sich beim Personalreferat, um eine ordnungsgemäße Meldung abzugeben.
  • Tragen Sie Unfälle auch in das Verbandbuch ein! – dies ist zu finden im Erste-Hilfe-Kasten (informieren Sie sich, wo Sie diesen im Kirchenamt etc. finden).
  • Wählen Sie die 555, um bei Vorfällen die Ersthelfer*innen zu erreichen!
  • Machen Sie sich bemerkbar und suchen Sie Kontakt zu den Kolleg*innen – ggf. sind Unfallzeugen vorhanden, die Sie bei der Abgabe Ihrer Unfallanzeige unterstützen können.
  • Lassen Sie Unfälle als Arbeits-/Dienstunfall anerkennen – nur dann haben Sie Anspruch auf Leistungen. Bei privatrechtlich Beschäftigten ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft für die Abwicklung des Unfalls zuständig, bei Kirchenbeamt*innen das Personalreferat im Rahmen der Dienstunfallfürsorge.
  • Suchen Sie zeitnah einen Durchgangsarzt/eine Durchgangsärztin auf! Dies sind speziell ausgebildete und anerkannte Ärzt*innen (https://diva-online.dguv.de/diva-online/).
  • Wenn Dritte an dem Unfall beteiligt sind, notieren Sie sich bitte die Kontaktdaten bzw. rufen die Polizei, damit der Unfall dokumentiert werden kann. Sie bzw. der Arbeitgeber/Dienstherr haben Ansprüche gegen den/die Unfallverursacher*in – z.B. dann, wenn Sie ausfallen oder wenn Sachschäden entstehen.
  • … auch wenn eine Brille bzw. ein Hörgerät etc. während Ihrer Tätigkeit beschädigt werden, handelt es sich um einen „Arbeitsunfall“!

Informieren Sie sich beim Personalreferat oder auch bei unserem zuständigen Fachmann bei der EFAS Herrn Voshage (voshage@efas-online.de; Telefon: 0511 2796 639).

Weitere Informationen:

https://www.bmas.de/DE/Soziales/Gesetzliche-Unfallversicherung/Was-sind-Arbeitsunfaelle/was-sind-arbeitsunfaelle.html

Krank zu sein, ist belastend – auch für den eigenen Arbeitsbereich und daher manchmal nicht gern gesehen.

Wer krankgeschrieben ist, muss nicht arbeiten!

Wer dies tun will, kann dies tun, aber dies kann - auch bei Terminsachen – nicht durch den Dienstgeber vorausgesetzt werden.

Wenn Sie krank sind, sollte Ihr vorrangiges Ziel sein, wieder zu genesen!

D. h. alles zu unterlassen was dem widerspricht bzw. alles zu tun, was eine Genesung fördert!

Was sollten Sie beachten:

  • Melden Sie sich immer umgehend krank! Dies können Sie telefonisch tun, aber auch gern unkompliziert per Mail an abwesend@ekd.de und ggf. an Vertreter*innen in der Abteilung und ihre/n Vorgesetzte/n.
  • Übersenden Sie Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (per pdf/jpg) sofern vorhanden ebenfalls an abwesend@ekd.de.
  • Auch wenn Sie länger erkrankt sind, melden Sie sämtliche Verlängerungen vorab an abwesend@ekd.de – elektronische Krankmeldungen (dies gilt nur bei gesetzlich versicherten Personen!) werden teilweise erst verspätet zur Verfügung gestellt (der Abruf der eAU kann erst nach 5 Tagen ab dem Zeitpunkt der Krankmeldung erfolgen). Das Personalreferat ruft jedoch täglich ab.
  • Bei längerer Erkrankung oder Folgeerkrankungen: behalten Sie auf jeden Fall die Zahlung des Krankengelds bzw. des Krankengeldzuschusses im Blick! Grundsätzlich ist dies nach 6 Wochen bzw. 42 Kalendertagen angezeigt – bei Folgeerkrankungen werden die Zeiten zusammengezählt. Welche Fristen hier für Sie gelten, kann beim Personalreferat erfragt werden.
  • Es kann vorkommen, dass der Abgleich der Daten zwischen dem Dienstgeber und der Krankenkasse länger dauert – sofern Sie gleichzeitig Entgelt und Krankengeld erhalten, berücksichtigen Sie, dass bei Doppelzahlungen zeitnah eine Rückforderung erfolgen wird!
  • Bei sehr langen Erkrankungen kann es vorkommen, dass Sie beim Dienstgeber und der Krankenkasse „aus der Zahlung fallen“ – wenden Sie sich (möglichst davor) an die Agentur für Arbeit, um Ersatzleistungen zu beantragen!

Für Fragen: wenden Sie sich an das Personalreferat, ggf. Ihre Krankenkasse und auch gern an die Mitarbeitervertretung.

Bleiben/werden Sie gesund!

Liebe Kolleg*innen,
fragen Sie sich ab und an, ob die Mitarbeitervertretung in ihrer Gesamtheit Ihre Interessen gut vertreten kann und ob ggf. Interessenskonflikte bei einzelnen Mitgliedern bestehen?

Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn

  • ein MAV-Mitglied eine Führungskraft oder ein direkter Kollege in Ihrem Arbeitsbereich ist.
    Grundsätzlich sind alle Mitarbeiterinnen wählbar, die nicht der Dienststellenleitung angehören (siehe auch §§ 9, 10 MVG-EKD). Um in der Mitarbeitervertretung das komplette Spektrum der Dienstgemeinschaft abzubilden und zu repräsentieren, wird im Vorfeld der MAV-Wahlen versucht, Per-sonen aus allen Hierarchieebenen und Abteilungen als Kandidatinnen zu gewinnen. Daher kann es vorkommen, dass auch Führungspersonen oder Teammitglieder für die MAV kandidieren und gewählt werden.
    Um Interessenskonflikte zu vermeiden, werden Fragen/Anliegen aus den unterschiedlichen Bereichen grundsätzlich von den MAV-Mitgliedern betreut, die nicht Angehörige des jeweiligen Arbeitsbereichs sind bzw. die die meiste Expertise zu dem Problemfall haben.
    Sie können jederzeit versichert sein, dass Ihre Anliegen objektiv und sachlich abgearbeitet werden – und es auch vorkommen kann, dass unterschiedliche MAV-Mitglieder auch Konflikte zwischen Mitarbeiter*innen wertungsfrei begleiten!
  • Beamtinnen Maßnahmen für Tarifbeschäftigte und umgekehrt bewerten und entscheiden müssen. Das MVG-EKD gilt sowohl für Beamtinnen als auch für Tarifbeschäftigte (§ 2 MVG-EKD). Ebenso ist über Personalangelegenheiten beider Beschäftigtengruppen zu entscheiden (§§ 42, 43 MVG-EKD).
    Alle Beschäftigtengruppen sollen in der Mitarbeitervertretung vertreten sein; dass ggf. überproportional viele Beamt*innen oder Tarifbeschäftigte in der MAV tätig sind, ist dem Wahlergebnis geschuldet.
    Sie dürfen aber auch hier darauf vertrauen, dass Personalangelegenheiten aller Statusgruppen gleich behandelt werden und hier keine „Schieflage“ entsteht.
  • in Urlaubszeiten nicht alle Mitglieder an den Sitzungen teilnehmen können.
    Die Größe der Mitarbeitervertretung richtet sich nach § 8 MVG-EKD – für das Kirchenamt der EKD besteht die MAV aus neun Mitgliedern. Nach § 18 (4) MVG-EKD nehmen Ersatzmitglieder an den Sitzungen teil, wenn Mitglieder verhindert sind. So ist gewährleistet, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist und die Sitzungen ordnungsgemäß stattfinden können.
  • es um die Belange von schwerbehinderten Mitarbeiter*innen geht.
    Die Rechte und Pflichten der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen sind in §§ 50 ff. MVG-EKD geregelt, sie nimmt als Gast an den Sitzungen der Mitarbeitervertretung teil.
  • über Personalangelegenheiten der MAV-Mitglieder selbst beschlossen wird.
    Gemäß § 26 (3) MVG-EKD nehmen diese Personen an Entscheidungen, die ihre Person betreffen nicht teil.

Sprechen Sie uns vertrauensvoll an – Ihr Anliegen wird vertraulich behandelt, es wird offen und transparent im Gremium kommuniziert (sofern Mitglieder nicht in die Problemfindung eingebunden werden sollen, wird dies respektiert).

Es ist unser Anspruch, für jede/n Mitarbeiter*innen da zu sein und Sie adäquat zu vertreten!

So können Sie beim Kauf einer Bildschirmarbeitsplatzbrille oder Gleitsichtbrille sparen! Noch bis zum 31.12.2024 ist der aktuelle Apollo-Gutschein für Mitarbeitende über die WGKD gültig. Zeigen Sie den hier verlinkten Gutschein vor und Sie können bei Apollo ganz unkompliziert sparen. Ein Nachweis über Ihre Beschäftigung bei der EKD wird lt. Erfahrungsbericht nicht verlangt.

Damit wir auch im nächsten Jahr sparen können, steht die MAV mit der WGKD im Gespräch. Wir hoffen auf Verlängerung der Vereinbarung mit Apollo und klären, ob evtl. auch eine Kooperation mit Fielmann möglich wird.

Wichtig: Wenn Sie eine Bildschirmarbeitsplatzbrille benötigen, lesen Sie vor dem Gang zum Optiker bitte unbedingt die aktuelle Vereinbarung zum Erhalt Ihres Zuschusses in Höhe von 150 €. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an das Personalreferat. 

Sind Sie Kunde bei der Telekom (Mobilfunk oder Festnetz) oder haben vor, Kunde zu werden? Dann denken Sie an die Sondertarife über die Rahmenvereinbarung der WGKD. Die Rabattierung ist auch bei bereits bestehenden Verträgen möglich! Wenden Sie sich an die Berater mit der Vorteilsnummer für Mitarbeitende: HE135.

41 Stunden/Woche für Kirchenbeamt*innen, 39 Stunden/Woche für Tarifbeschäftigte – in Vollzeit zu arbeiten kann zeitlich sehr belastend sein, wenn neben der Berufstätigkeit auch noch andere Aktivitäten bewerkstelligt werden sollen oder müssen. Gedacht ist an Familienpflichten wie Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen, aber auch ein Zweitjob oder das ehrenamtliche Engagement – oder einfach der Wunsch, weniger zu arbeiten! Für Kinderbetreuung und die Pflege von Angehörigen besteht nach Antragstellung ein Anspruch auf Verkürzung der Arbeitszeit für Beamtinnen (§ 3 AZV) bzw. auf die Gewährung von Teildienst (§ 50 KBG.EKD), für Tarifbeschäftigte gilt (anstelle von § 11 TVöD und in Ergänzung zu § 28 TVöD) § 15 DVO.EKD.

Daneben können – im Ermessen des Arbeitgebers – weitere Möglichkeiten in Anspruch genommen werden, um einen längeren Zeitraum, für eine überschaubare Zeitspanne (z. B. Sabbatical) oder auch bei akutem Bedarf die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit zu verkürzen.
Es ist in jedem Fall ratsam, Arbeitszeitverkürzungen immer nur für einen befristeten Zeitraum zu beantragen, um den Anspruch auf Vollzeitbeschäftigung aufrechtzuerhalten und die Rückkehr zur Vollzeit unproblematisch zu gewährleisten.

Für Fragen: wenden Sie sich an das Personalreferat oder auch an die Mitarbeitervertretung!

Nach 8 Jahren war es am 11. Juni mal wieder so weit: Zeit für den EKD-Amtsausflug.

Ca. 130 Beschäftigte des Kirchenamtes und der unselbstständigen Einrichtungen in Hannover machten sich per Bus, Bahn und Auto auf den Weg nach Bremen. Zur Stärkung gab es während der Busfahrt für jeden ein Lunchpaket, das die Bahn- und Autofahrer später in Bremen erhielten. Während die Busse für die Anreise eine halbe Stunde länger als gedacht benötigten, die Bahnfahrer aber tatsächlich pünktlich an der Kirche Unserer Lieben Frauen ankamen, erhielten diese zunächst eine Kirchenführung und hatten genügend Zeit, um in der Kirche „mit Gottes Segen zu schaukeln“ (so das Hinweisschild). Nach der Ankunft der Busse begann der gemeinsame Teil des Amtsausfluges mit einer Andacht. Danach ging es auf Erkundung der Böttcherstraße und des Schnoors und anschließend auf die OCEANA, um Bremen von der Weser aus zu betrachten. Bei Kartoffelsalat und Bockwürstchen sowie Butterkuchen war dann viel Zeit für den gemeinsamen Austausch und das Kennenlernen - zwischen den Regenschauern zeitweise sogar auf dem Sonnendeck. Anschließend wurden wir Zeugen eines (Quiz-) Wunders: Eine Kollegin hatte das Lösungswort ermittelt, bevor die Zettel mit den Quizbögen an alle ausgeteilt worden waren. Und dann war leider schon die Zeit für ein letztes Getränk gekommen -pappsatt und guter Stimmung fuhren alle zurück Richtung Heimat.

Wir danken im Namen aller Kolleg*innen dem Festausschuss und Quiz-Team für die Organisation des sehr gelungenen Amtsausflugs sowie der Dienststellenleitung für dessen Finanzierung und freuen uns schon sehr auf das nächste Mal.